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Widerrufsbelehrung

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Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht

Sie kön­nen Ihre Ver­tragserk­lärung inner­halb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün­den in Textform (z. B. Brief, Tele­fax, E‑Mail) wider­rufen.
Die Frist begin­nt, nach­dem Sie den Ver­sicherungss­chein, die Ver­trags­bes­tim­mungen ein­schließlich der All­ge­meinen Ver­sicherungs­be­din­gun­gen, die weit­eren Infor­ma­tio­nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Ver­sicherungsver­trags­ge­set­zes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVGIn­for­ma­tion­spflicht­en­verord­nung und diese Belehrung jew­eils in Textform erhal­ten haben, jedoch nicht vor Erfül­lung unser­er Pflicht­en gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Ein­führungs­ge­set­zes zum Bürg­er­lichen Geset­zbuch.
Zur Wahrung der Wider­rufs­frist genügt die rechtzeit­ige Absendung des Wider­rufs. Der Wider­ruf ist zu richt­en an:

ass­pario Ver­sicherungs­di­enst AG, Riegel­grube 5a, 55543, Bad Kreuz­nach.

Haben Sie Ihr Wider­ruf­s­recht nach § 8 wirk­sam aus­geübt, sind Sie auch an einen mit dem Ver­sicherungsver­trag zusam­men­hän­gen­den Ver­trag nicht mehr gebun­den.
Ein zusam­men­hän­gen­der Ver­trag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem wider­rufe­nen Ver­trag aufweist und eine Dien­stleis­tung des Ver­sicher­ers oder eines Drit­ten auf der Grund­lage ein­er Vere­in­barung zwis­chen dem Drit­ten und dem Ver­sicher­er bet­rifft.
Eine Ver­tragsstrafe darf wed­er vere­in­bart noch ver­langt wer­den.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirk­samen Wider­rufs endet Ihr Ver­sicherungss­chutz und wir erstat­ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Wider­rufs ent­fal­l­en­den Teil der Beiträge, wenn Sie zuges­timmt haben, dass der Ver­sicherungss­chutz vor dem Ende der Wider­rufs­frist begin­nt.
Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Wider­rufs ent­fällt, dür­fen wir in diesem Fall ein­be­hal­ten, dabei han­delt es sich pro Tag um einen Betrag , der sich errech­net durch die Anzahl der Tage, an denen Ver­sicherungss­chutz bestanden hat, mul­ti­pliziert — je nach Art der Prämien­zahlung — mit 1/360 der Jahre­sprämie, 1/180 der Hal­b­jahre­sprämie, 1/90 der Viertel­jahre­sprämie, 1/30 der Monat­sprämie.
Die Erstat­tung zurück­zuzahlen­der Beiträge erfol­gt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Wider­rufs.
Begin­nt der Ver­sicherungss­chutz nicht vor Ende der Wider­rufs­frist, hat der wirk­same Wider­ruf zur Folge, dass emp­fan­gene Leis­tun­gen und gezo­gene Nutzun­gen (z. B. Zin­sen) her­auszugeben sind.

Besondere Hinweise

Ihr Wider­ruf­s­recht erlis­cht, wenn der Ver­trag auf Ihren aus­drück­lichen Wun­sch sowohl von Ihnen als auch von uns voll­ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider­ruf­s­recht aus­geübt haben.
Das Wider­ruf­s­recht beste­ht nicht bei Verträ­gen mit ein­er Laufzeit von weniger als einem Monat.
Soweit eine vor­läu­fige Deck­ung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Wider­rufs bei uns.[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

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