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  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

20. Februar 2022 Kommentar verfassen

Wenn der Wolf zuschlägt — und die Versicherung nicht zahlt

Der Wolf ist zurück — und bewegt die Gemüter. Jet­zt kommt es lei­der noch dick­er — der Ärg­er mit der Ver­sicherung ist auch noch vor­pro­gram­miert!

Genauer: Ärg­er

  • mit der Pfer­de­hal­ter­haftpflicht
  • der OP- oder Kranken­ver­sicherung fürs Pferd und
  • der Tier­hüter­haftpflicht der Stall­be­treiber.
Keine gute Kom­bi­na­tion — und dann zahlt nicht ein­mal die Ver­sicherung!

Eine Abrechnung mit der Bestie Wolf

Inhaltsverze­ich­nis

  • Eine Abrech­nung mit der Bestie Wolf
  • Prob­leme mit der Pfer­de­hal­ter­ver­sicherung
  • Prob­leme mit der OP- oder Kranken­ver­sicherung
  • Die Auss­chlüsse
  • Noch mehr Auss­chlüsse!
  • Was musst Du nun tun?
  • Die Wahrheit
  • Faz­it

Im Fol­gen­den lege ich genau dar, wo der Wolf den Ver­sicherungss­chutz mas­siv beein­trächtigt und Dich vor exis­ten­zielle Bedro­hun­gen stellt. Am Ende zeige ich natür­lich auch, was Du beacht­en musst / tun kannst.

Da gibt es sog­ar noch Leser, die darüber lachen… unfass­bar!

Probleme mit der Pferdehalterversicherung

Die Pfer­de­hal­ter­haftpflicht leis­tet bekan­ntlich nicht bei grober Fahrläs­sigkeit. Siehe hierzu § 81 Absatz 2 VVG:

§ 81 Her­beiführung der Ver­sicherungs­fall­es

(2) Führt der Ver­sicherungsnehmer den Ver­sicherungs­fall grob fahrläs­sig her­bei, ist der Ver­sicher­er berechtigt, seine Leis­tung in einem der Schwere des Ver­schuldens des Ver­sicherungsnehmers entsprechen­den Ver­hält­nis zu kürzen.

Das heißt: wer trotz Anwe­sen­heit des Wolfes sein Pferd auf die Kop­pel stellt oder dem Stall­be­treiber dies nicht unter­sagt, guckt im Leis­tungs­fall ganz schnell dumm aus der Wäsche! Auch Aus­ritte in Wolf­s­ge­bi­eten sind in höch­stem Maße grob fahrläs­sig = nicht ver­sichert!

Dies bericht­en — völ­lig unab­hängig voneinan­der — zahlre­iche Mit­glieder divers­er Face­book-Grup­pen oder ähn­lich­er sozialer Medi­en!

Probleme mit der OP- oder Krankenversicherung

Auch hier kommt es schnell zu Prob­le­men. Hier ein Auszug aus einem Bedin­gungswerk:

Ver­sicherungs­fall
Ver­sichert ist die vet­er­inärmedi­zinisch notwendi­ge
Oper­a­tion des ver­sicherten Tieres
wegen
Krankheit oder Unfall
(Ver­sicherungs­fall).

Super, oder? Krankheit­en und Unfälle — aber kein Wort vom Wolf! Noch dick­er kommt es in den Auss­chlüssen! Lies selb­st:

Die Ausschlüsse

3.2 Aus­geschlossene Oper­a­tio­nen und son­stige
vet­er­inärärztliche Leis­tun­gen

Für die nach­fol­gend genan­nten Oper­a­tio­nen […] wer­den keine
Kosten über­nom­men:
a) Routine‑, Vor­sorge- oder frei­willige Unter­suchun­gen
und Behand­lun­gen,
die nicht direkt im Zusam­men­hang
mit ein­er Krankheit oder einem Unfall ste­hen;

[…]
h) Oper­a­tio­nen
auf­grund von Schä­den, die Sie
bzw. ein Fam­i­lien­ange­höriger vorsät­zlich her­beige­führt
haben
bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig
erhoben haben;
i) Oper­a­tio­nen von Krankheit­en oder Unfällen, die
durch
Kriegsereignisse jed­er Art, Aufruhr, […] entste­hen;

Hier wird der Wolf gle­ich dreifach aus­geschlossen! Unfass­bar, oder?

a) Ein Wolf ist wed­er eine Krankheit, noch ein Unfall,

b) wer sein Pferd trotz Anwe­sen­heit des Wolfes raus stellt, han­delt vorsät­zlich — der Ver­sicher­er ist also qua­si dop­pelt aus der Num­mer raus! Dazu kommt:

c) Ein Wolf­san­griff ist qua­si ein Kriegsereig­nis. Wölfe über­fall­en die Kop­peln im Rudel, drin­gen also in fremdes Ter­rain ein und begin­nen einen Ver­nich­tungs­feldzug. Es kommt nicht von unge­fähr, dass die deutsche U‑Boot-Flotte in bei­den Weltkriegen auch “Wolf­s­rudel” genan­nt wurde. Man sieht also die knall­harten Fak­ten! Das kann man sog­ar ganz schnell nach­le­sen: https://de.wikipedia.org/wiki/Rudeltaktik

Prob­leme mit der Betrieb­shaftpflicht (Tier­hüter­haftpflicht und Obhutsver­sicherung) der Stall­be­treiber

Hier wieder­holen sich die gle­ichen Prob­leme wie bei der Pfer­de­hal­ter­haftpflicht. Der oben zitierte § 81 VVG ist auch hier ein­schlägig. Wer als Stall­be­treiber so unver­ant­wortlich (Ver­sicherungs­deutsch: “grob fahrläs­sig”) han­delt und die Ein­steller-Pferde trotz Anwe­sen­heit des Wolfes auf die Kop­peln stellt, darf sich nicht wun­dern, wenn die Ver­sicherung im Schaden­fall min­destens kürzt oder gar kom­plett ver­weigert!

Aber auch hier kommt es noch dick­er! Hier zwei Auszüge aus dem Bedin­gungswerk eines Ver­sicher­ers:

Aus­geschlossen sind Ver­sicherungsansprüche aller Per­so­n­en, die
den Schaden dadurch verur­sachen, dass sie in Ken­nt­nis von deren
Man­gel­haftigkeit oder Schädlichkeit Arbeit­en oder son­stige Leis­tun­gen
erbrin­gen
.

Wer Pferde auf Kop­peln stellt, die vom Wolf infil­tri­ert wur­den, weiß von der Schädlichkeit seines Han­delns! Zack — Ver­sicherungss­chutz weg!

Noch mehr Ausschlüsse!

Aus­geschlossen sind Ansprüche wegen Schä­den aus Anfein­dung, Schikane,
Beläs­ti­gung, Ungle­ich­be­hand­lung oder son­sti­gen Diskri­m­inierun­gen
.

Das sollte nun wirk­lich jedem ein­leucht­en: Ein Wolf, dessen Zähne sich ger­ade in einen Pfer­de­hin­tern ein­graben, ist sowohl

  • eine Anfein­dung
  • eine absolute Schikane als auch
  • “dezent” lästig / eine Beläs­ti­gung.

Dazu kommt: ein gebis­senes Pferd wird im Ver­gle­ich zu den anderen

  • ungle­ich behan­delt UND
  • ein­deutig diskri­m­iniert.

Also auch hier eine klare Sache: Auschluss! Auss­chluss! Auss­chluss! Aus­geschlossen­er als ein Schaden, mit denen der Wolf in Verbindung ste­ht, kann ein Schaden gar nicht sein!

Zwis­chen­faz­it: Wir sind alle am Arsch!

Hier wird sog­ar von MEHREREN Fällen berichtet! Schlimm! Ganz schlimm!

Was musst Du nun tun?

Als Erstes hörst Du auf, auf solch däm­lich­es Gesabbel in den sozialen Medi­en zu hören.

Du hast es wahrschein­lich schon geah­nt: meine obi­gen Worte triefen nur so vor Ironie. Sie enthal­ten nichts weit­er als völ­li­gen Schwachsinn!

Die Wahrheit

Die obi­gen zitierten Textstellen und auch der § 81 VVG sind zum einen völ­lig aus dem Kon­text geris­sen und / oder in kein­er Weise zutr­e­f­fend.

Der Wolf fällt bei der OP- oder Kranken­ver­sicherung natür­lich unter “Unfall”. Eine kleine (und dies­mal auch wirk­lich ernst gemeinte) Bewe­is­führung fäl­lig? Gerne:

Ein Unfall wird über die Esels­brücke “PAUKE” definiert. Er ist ein

  • Plöt­zlich von
  • Außen
  • Unfrei­willig auf den
  • Körp­er ein­wirk­endes
  • Ereig­nis.

Diese Def­i­n­i­tion ist bei einem Wolf­san­griff erfüllt, also: ver­sichert.

In der Haftpflichtver­sicherung zitieren nur Vol­lid­ioten den § 81 VVG. Denn er gehört in den “all­ge­meinen Teil” des VVG. In den einzel­nen “speziellen Teilen” des VVG find­en sich jedoch davon abwe­ichende Regelun­gen für die einzel­nen Sparten. Im Fall ein­er jeden Haftpflichtver­sicherung ist § 103 VVG zutr­e­f­fend. Dort kann man ganz leicht nach­le­sen, dass lediglich der Vor­satz aus­geschlossen ist. Vor­satz = ich möchte eine (schädliche) Wirkung mit voller Absicht her­bei führen. Das Rausstellen von Pfer­den inner­halb eines Wolf­s­ge­bi­ets kann also höch­stens grob fahrläs­sig, nicht aber vorsät­zlich sein.

Gle­ich­es gilt natür­lich für jeden Stall­be­treiber.

Fazit

Ja, der Wolf kann für richtig Ärg­er sor­gen — um es milde auszu­drück­en. Jed­er Pfer­de­hal­ter, dessen Pferd(e) durch einen Wolf geschädigt wur­den oder gar zu Tode kam, tut mir leid und ich wün­sche es keinem. Auch ich hätte um mein Pfer­demädel mächtig Angst, sollte der Wolf bei uns auf­tauchen.

Den­noch dür­fen wir uns nicht von diesen Spin­nern ver­rückt machen lassen. Sie weisen oft­mals nicht nur (dur­chaus berechtigt!) auf diverse Missstände hin, son­dern treiben (bewusst?) Lügen­märchen wie die von den ange­blich nicht zahlen­den Ver­sicherun­gen unters Volk.

Um diesem däm­lichen (oder schlimm­sten­falls ver­lo­ge­nen) Treiben ein wenig Ein­halt zu gebi­eten bzw. etwas ent­ge­gen zu set­zen, habe ich diesen Blog-Beitrag ver­fasst. Er darf zu diesem Zweck gerne geteilt wer­den — auch in ein­schlägi­gen Face­book-Grup­pen, denn ich scheue die Kon­fronta­tion nicht.

Zum Ende noch ein kleines Schmankerl aus mein­er eige­nen Pro­duk­tschmiede:

Bis zu 10.000 € Ersatz bei Wolfsangriff

Schon lange bevor die Diskus­sio­nen hoch kocht­en, habe ich eine Tier­hal­ter­haftpflichtver­sicherung auf High-End-Lev­el entwick­elt. Als eines von vie­len High­lights bein­hal­tet sie zugle­ich ein absolutes Novum auf dem gesamten Markt:

Wird das Pferd eines ver­sicherten Tier­hal­ters von einem Wolf ange­grif­f­en, leis­ten wir für die Behand­lungskosten bis zu 10.000 €. Im schlimm­sten Fall leis­ten wir bis zur gle­ichen Betrag, wenn das Pferd auf­grund eines Wol­fan­griffs stirbt.

Bei Inter­esse: Link siehe unten!

Auf das der Wolf uns allen fern bleibe!

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🔥🔥🔥 Sie ist da! 🔥🔥🔥

Die wahrschein­lich beste Haftpflichtver­sicherung für Pfer­de­hal­ter aller Zeit­en:

🍀🍀🍀 Die Vierp­foten­mak­ler-Pfer­de­hal­ter­haftpflicht! 🍀🍀🍀

Entwick­elt von einem Reit­er (soll heißen: von MIR 😀 ) — für Reit­er.

Hier nur drei der vie­len High­lights:

🔥 100%-Schutz bei Reit­beteili­gun­gen
🔥 der erste Gnaden­brotpferd-Tarif mit vollem Schutz / ohne
böse Falle
🔥 Opfer­schutz (z. B. wenn ein Pfer­derip­per zuschlägt)
🔥 Saugün­stige Zusatz­pakete für neben­beru­fliche Reitlehrer (auch ohne Train­er­l­izenz!) sowie deren (Schul-)Pferde

Hups, das waren ja schon vier High­lights… Jet­zt wird´s aber Zeit: Nu klick schon endlich:

KLICK

Kennenlernen?

Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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