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3. Juni 2020 Kommentar verfassen

So klappt´s (nicht) mit der Reitbeteiligung — mal wieder Blödsinn in der Presse


Hop­pla. Dies­mal lädt die Reit­er­Re­vue zum Bull­shit-Bin­go ein und räumt auch gle­ich selb­st voll ab. Guckst Du hier: zum Artikel der Reit­er­Re­vue

Da holt man sich schon einen Spezial­is­ten eines Ver­sicher­ers ins Boot, der sich auch wirk­lich Spezial­ist nen­nen darf — und verkackt es dann trotz­dem. Darüber hin­aus ver­steigt man sich auch noch zu Aus­sagen, die der genan­nte Experte so mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahrschein­lichkeit nicht gesagt hat.

Auch hier ver­misst man lei­der, lei­der Quel­lenangaben o. ä.. Das heißt, auch hier wur­den irgendwelche Aus­sagen, die man ver­mut­lich irgend­wo auf­schnappte, unre­flek­tiert über­nom­men und unters Reit­er­volk geprügelt…

Zeit zum Aufräu­men.

Es fängt gut an…

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Da sprich der werte Herr Experte wahre Worte! In diesem Satz beschreibt er eine sehr böse Gefahr, die jed­er Tier­hal­ter einge­ht, der sich eine RB sucht. Die genaue Aufk­lärung darüber find­est Du übri­gens hier: Die mitver­sicherte Reit­beteili­gung — eine böse Falle?

Aber schon geht´s los

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Eine Reit­beteili­gung ist ein Tier­hüter. Sie muss dazu nicht ernan­nt oder benan­nt wer­den.

Siehe hierzu § 834 BGB:

Haf­tung des Tier­auf­se­hers

Wer für den­jeni­gen, welch­er ein Tier hält, die Führung der Auf­sicht über das Tier durch Ver­trag übern­immt, ist für den Schaden ver­ant­wortlich, den das Tier einem Drit­ten in der im § 833 beze­ich­neten Weise zufügt.

Eine Reit­beteili­gung übern­immt die Auf­sicht über das Pferd — und das auch per Ver­trag. Immer. Auch wenn man “keinen Ver­trag gemacht hat”. Viele glauben ja immer noch, man müsse etwas schriftlich fix­ieren, um einen Ver­trag zu haben. Dem ist nicht so. Auch der gute alte Hand­schlag kann einen Ver­trag besiegeln.

Die Reit­beteili­gung ist also Tier­hüter. Ohne Wenn und Aber!

Hier nun ein Zitat aus den All­ge­meinen Bedin­gun­gen zur THV:

A1‑2.1 Ver­sichert ist die geset­zliche Haftpflicht des nicht gewerb­smäßig täti­gen Pfer­de­hüters in dieser Eigen­schaft.

Faz­it: Die Reit­beteili­gung ist nicht nur Tier­hüter, son­dern auch immer als solche mitver­sichert! Es bedarf kein­er geson­derten Vere­in­barung, es bedarf kein­er Zusage des Ver­sicher­ers — es ist ein­fach so. Punkt.

Sie ist somit automa­tisch in jed­er Tier­hal­ter­haftpflicht (im Fol­gen­den THV abgekürzt) als solch­er mitver­sichert. Aber genau das ist ja das Prob­lem! Siehe mein oben ver­link­ter Blog-Beitrag!

Lei­der hat es die Reit­er­Re­vue hier verkackt. Ich ver­mute: Man hat den Experten schlichtweg falsch zitiert. Da ich besagten Experten per­sön­lich kenne, wage ich es näm­lich zu bezweifeln, dass er diese Aus­sage so getrof­fen hat.

Bitte anschnallen, wir nehmen Fahrt auf…

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1.: NEIN. Zum einen “Haftet” eine THV nicht, sie leis­tet auf­grund ver­traglich­er Verpflich­tung. Zum zweit­en siehe oben, der zitierte Experte sagt es selb­st: Es ist nicht so, dass jede THV für Schä­den an der RB leis­tet! Jet­zt ste­ht hier plöt­zlich dieser pauschale Satz.… Was soll so etwas?

2.: NEIN, auch eine Pri­vathaftpflichtver­sicherung (PHV) leis­tet nicht pauschal für Schä­den am Pferd — ganz im Gegen­teil!

Siehe hierzu meinen Blog-Beitrag: Wenn die RB das Pferd schädigt

Was soll solch ein Bull­shit?

Das Finale

Die Krö­nung kommt aber noch:

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Geee-nau. Wie viel muss man kif­f­en, um auf solch einen Blödsinn zu kom­men? Was ist das für eine jour­nal­is­tis­che Arbeit?

Hier der Gegen­be­weis und die Beruhi­gung für alle Reit­beteiligten, die jet­zt panisch eine THV abschließen wollen:

1.: Eine Reit­beteili­gung ist ein Tier­hüter. Das habe ich oben bere­its zitiert, hier nun ein Screen­shot des betr­e­f­fend­en Para­graphen aus dem BGB. Man achte auf die Über­schrift (Tier­auf­se­her = Tier­hüter)!

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2.: Auch hier wieder­hole ich mich. Ich zitiere dies­mal nicht aus den AHB zur Tier­hal­ter­haftpflicht, son­dern lief­ere einen Schree­n­shot:

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So. Hier ste­ht ganz klar, dass die geset­zliche Haf­tung der RB automa­tisch mitver­sichert ist. Im Gegen­satz zu den Schä­den an der RB gilt dies immer!

3.: Es kommt noch bess­er:

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Sieh mal ein­er an: Sollte der Hal­ter des Pfer­des keine THV besitzen, so greift automa­tisch die PHV der RB. Man spricht hier von ein­er sog. Sub­sidiär-Deck­ung, dass nur der Voll­ständigkeit hal­ber. Dies geht aus dem nach­fol­gen­den Satz her­vor, den ich im Screen­shot aber nicht mit aus­geschnit­ten habe.

Eine RB wird also wed­er an ihrem Maß des Küm­merns gemessen, noch beste­ht hier auch nur im Ger­ing­sten ein Bedarf an ein­er zusät­zlichen THV, welche die RB abschließen müsste.

Fazit: Setzen, 6!

Mal wieder wurde Bull­shit vom Fein­sten abgeliefert. Was ler­nen wir daraus? Nicht alles glauben, was in irgendwelchen Zeitschriften ste­ht!

Bild: Mit fre­undlich­er Genehmi­gung von Stephanie Matz. Danke dafür! :o)

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Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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