Vierpfotenmakler

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5. Januar 2021 2 Kommentare

Die mitversicherte Reitbeteiligung Part II — das Interview

In meinem ersten Blog-Beitrag zum The­ma “mitver­sicherte Reit­beteili­gung” (Link: oft eine böse Falle — die mitver­sicherte RB ) zeige ich auf, wo bei eini­gen Tier­hal­ter­haftpflichtver­sicherun­gen (im Fol­gen­den THV abgekürzt) der Teufel im Detail steckt und wie man diese Falle erken­nen kann.

Vor­ab ges­tat­te ich mir vor­ab den Hin­weis, dass die von mir selb­st entwick­elte THV diese Falle natür­lich nicht enthält. Hier geht es zur (wahrschein­lich😋 ) besten Pfer­de­hal­ter-Haft­plicht aller Zeit­en:

Zu meiner Vierpfotenmakler-THV

Inhaltsverze­ich­nis

      • Zu mein­er Vierp­foten­mak­ler-THV
    • Wenn es knallt, kommt böse Post…
  • Das Inter­view
    • Das Chaos nimmt seinen Lauf…
    • Der Ombuds­mann soll helfen…
    • Der let­zte Ver­such — ein Anwalt soll helfen…
  • Das ernüchternde Ergeb­nis
  • Lösungsan­sätze
      • Zu mein­er Vierp­foten­mak­ler-THV
  • Weit­er­führen­der Blog:

Kom­men wir nun zur Sache:

Wenn es knallt, kommt böse Post…

Bei Kari­na (Name geän­dert) ist der Fall einge­treten. Ihr Wal­lach Daithi (Name geän­dert) hat ihre RB abge­wor­fen, sie musste daraufhin ins Kranken­haus. Zum Glück passierte nicht viel, es waren “nur” zwei gebroch­ene Handge­lenke zu bekla­gen. Kurze Zeit später bekommt Kari­na jedoch Post. Da will jemand gute 3.500 € von ihr haben…

Als sie sich an ihren Haftpflichtver­sicher­er wandte, lies dieser sie jedoch eiskalt im Regen ste­hen und berief sich auf seine Bedin­gun­gen. Dort sind die Ansprüche der RBn / Frem­dre­it­er näm­lich aus­geschlossen!

Auf ihrer Suche nach Hil­fe stieß Kari­na auf mich und war bere­it, mir ein tele­fonis­ches Inter­view zu geben. Hier die Nieder­schrift.

Das Interview

Es ist der Sep­tem­ber 2020, als mich der Hil­fer­uf ein­er Leserin mein­er Beiträge erre­icht. Helfen kann ich ihr lei­der nicht mehr. Sie hat­te sich im Vor­feld auf eigene Faust ver­sichert, sich auf die gut­ge­mein­ten Ratschläge der Ver­wand­schaft (alle­samt keine Experten) ver­lassen und ste­ht nun vor einem großen Prob­lem. Das Inter­view führten wir am 29.09.2020.

Vierp­foten­mak­ler: Hal­lo Kari­na, erzäh­le doch mal, was über­haupt passierte.

Kari­na: Hi Den­nis,  wie ich Dir ja schon erzählte, kam es zu einem Stre­it mit der Kranken­ver­sicherung mein­er verun­fall­ten Reit­beteili­gung und mein­er Tier­hal­ter­haftpflichtver­sicherung.

Vierp­foten­mak­ler: Was war denn im Vor­feld passiert?

Kari­na: Mitte März 2020 ritt meine Reit­beteili­gung auf meinem Pferd im Gelände. Sie wollte mit dem Pferd galop­pieren und galop­pierte mit einem anderen Pferd-Reit­er Ges­pann über ein Feld. Das andere Pferd, bock­te und ran­nte plöt­zlich an mein Pferd her­an. Dabei hat sich mein Pferd ver­mut­lich erschrock­en, ging in einen schnellen Galopp über und machte nach eini­gen Metern einen Satz zur Seite, woraufhin die Rei­t­erin runter fiel und sich bei­de Handge­lenke gebrochen hat. Sie musste operiert wer­den.

Vierp­foten­mak­ler: Was passierte danach?

Kari­na: Einige Wochen später bekam ich Post. Ihre Kranken­ver­sicherung fordert nun die Behand­lungskosten in Höhe von gut 3.500 € von mir als Pfer­de­hal­ter. Sie geben mir die volle per­sön­liche Schuld an dem Unfall.

Vierp­foten­mak­ler: Das ist ja grund­sät­zlich auch okay. Du haftest schließlich für das Ver­hal­ten Deines Pfer­des — auch ganz ohne eigenes Ver­schulden. Eben­falls ist es ganz nor­mal, dass die Ver­sicher­er Regress nehmen. Dies ist ja in § 116 SGB X, respek­tive in § 86 VVG geregelt.

Aber wie bist Du da vorge­gan­gen?

Das Chaos nimmt seinen Lauf…


Kari­na: Ich habe Wider­spruch bei ihrer Kranken­ver­sicherung ein­gelegt. Daraufhin habe ich dann eine erneute Zahlungsauf­forderung bekom­men, dies­mal von der Anwalt­skan­zlei ihrer Kranken­ver­sicherung. Sie beton­ten nochmals, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin. Hier ent­standen direkt nochmal 500€ Anwalts­ge­bühren.

Vierp­foten­mak­ler: Noch ein­mal 500 € on top — na super. Aber warum hast Du denn über­haupt wider­sprochen? Warum hast Du Dich nicht an Deinen Haftpflichtver­sicher­er bzw. Deinen Ver­sicherungs­men­schen gewandt? 

Kari­na: Weil ich es nicht bess­er wusste. Ich hat­te meine Ver­sicherun­gen schon vor eini­gen Jahren ohne irgen­deinen Berater abgeschlossen. Ver­wandte rieten mir zu einem bes­timmten Ver­sicher­er, denn sie waren da “immer ganz zufrieden”. Vor allem war es da auch sehr gün­stig und ich kon­nte da online leicht abschließen. Also hat­te ich das damals gemacht.

Vierp­foten­mak­ler: Danach hast Du Dich aber an Deinen Ver­sicher­er gewandt. Was passierte dann?

Kari­na: Meine Tier­hal­ter­haftpflichtver­sicherung und meine pri­vate Haftpflichtver­sicherung lehnen die Über­nahme der Behand­lungskosten ab. Bei­de sind beim gle­ichen Ver­sicher­er.

Da die Rei­t­erin zu dem Zeit­punkt noch ganz neu bei mir war, habe ich meine Tier­hal­ter Haftpflicht Ver­sicherung eben­falls gebeten, die Rei­t­erin als Gas­tre­i­t­erin zu bew­erten. Auch dies wurde abgelehnt. 

Hier der Ver­such ein­er “Neude­f­i­n­i­tion” — so etwas ist immer zum Scheit­ern verurteilt.



Vierp­foten­mak­ler: Frem­dre­it­er, Gas­tre­it­er, Reit­beteili­gung — wie wir es nen­nen, ist egal. Ver­sicherung­stech­nisch gese­hen ist alles ein und das selbe. Dieser “Schachzug” hätte Dir also rein gar nichts gebracht. Es ist völ­lig egal, wie man etwas nen­nt; es zählt das, was ist!

Aber weit­er in Dein­er Sache: Was hast Du dann gemacht?

Der Ombudsmann soll helfen…

Kari­na: Ich habe mich auf Empfehlung mein­er Rechtschutzver­sicherung an den Ver­sicherung­som­buds­mann gewen­det und wollte die Ent­las­sung aus bei­den Verträ­gen erwirken, wenn keine Ver­sicherung die Kosten trägt. Nun habe ich die Kündi­gung mit Wirkung per sofort aus bei­den Verträ­gen erhal­ten und stand nun kom­plett ohne Ver­sicherungss­chutz da.  

Der Ombuds­mann schal­tet sich ein — und bringt nichts.
Und weit­er im Text: die “sofor­tige” Kündi­gung.

Vierp­foten­mak­ler: Wie bitte?!? Ein solch hanebüch­en­er Rat wurde Dir von einem Ver­sicher­er gegeben? Unfass­bar. Was wurde Dir noch ger­at­en?

Kari­na: Meine Rechtschutz-Ver­sicherung hat mir weit­er­hin gesagt, dass geprüft wer­den soll, ob die Rei­t­erin eventuell ein Mitver­schulden trägt und das Urteil vom Ober­lan­des­gericht Nürn­berg vom 29.03.2017 in Kraft treten würde (AZ 4U1162…, Hälfte/Hälfte Kos­ten­teilung).

Vierp­foten­mak­ler: Na immer­hin — das ist tat­säch­lich ein clev­er­er Ansatz. Was hat es gebracht?

Kari­na: Nichts. Die Ein­sicht in sämtliche Rech­nun­gen des Kranken­haus­es für Behand­lun­gen (MRT, CT, Rönt­gen und auch Phys­io­ther­a­pie) wurde mir durch die Kranken­ver­sicherung ver­weigert, mit der Begrün­dung, dass dies Daten­schutz sei und ich mir die Ein­sicht in die Rech­nun­gen anwaltlich ein­kla­gen müsste. 

Vierp­foten­mak­ler: Hast Du nicht nochmal ver­sucht, Deine(n) Haftpflichtver­sicher­er dazu zu bewe­gen, Dir zu helfen? Du bist immer­hin Mut­ter eines kleinen Kindes, das Einkom­men ist nicht beson­ders hoch und rd. 4.000 € tun Dir doch richtig böse weh?

Der letzte Versuch — ein Anwalt soll helfen…

Kari­na: Doch, das hat­te ich ja mit mehreren Mails. Ich habe den Fall let­z­tendlich an einen Anwalt für Pfer­derecht übergeben.

Sein Faz­it: Mit namentlichem Ein­schluss der Rei­t­erin in meinen Pfer­de­hal­ter Haftpflicht Ver­trag wurde die PB/RB gle­ichzeit­ig aus­geschlossen und die Haftpflicht Ver­sicherung zahlt nicht.  Sie wird wie ein Pfer­de­hal­ter gew­ertet und der Pfer­de­hal­ter kann keinen Schaden­er­satz gegen den richti­gen Pfer­de­hal­ter aus der Pfer­de­hal­ter Haftpflicht Ver­sicherung stellen. Ich habe hier keine Chance.

Ende des Inter­views.

Das ernüchternde Ergebnis


Ich muss der Aus­sage des Anwaltes — auch wenn es nichts am Ergeb­nis ändert — wider­sprechen: Wed­er die namentliche Nen­nung, noch die “Wer­tung als Pfer­de­hal­ter” spielt hier eine Rolle. Hier wird ganz alleine auf den Wort­laut der Bedin­gun­gen abgestellt. Diese schließen die Schä­den an den nicht gewerblichen Tier­hütern aus und schon ist Schluss mit lustig. Da helfen keine “Neuin­ter­pre­ta­tio­nen” (Stich­wort ““War ja nur ne Pflege­beteili­gung”), kein Ombuds­mann und auch kein Anwalt.

Dabei war dieser Wort­laut in Kari­nas Fall sehr deut­lich for­muliert. Hier der Text im orig­i­nalen Wort­laut:

Nicht ver­sichert sind Haftpflich­tansprüche der reit­beteiligten Per­so­n­en untere­inan­der.

Glasklare Sache: Dieser Ver­sicher­er macht ernst.

Das Fazit

Meine seit Jahren wieder­holte War­nung sollte nicht in den Wind geschla­gen wer­den. Es gibt da draußen weit mehr als nur einen Ver­sicher­er, der entwed­er beden­klich schwammige For­mulierun­gen ver­wen­det, Dinge im Unklaren lässt oder — wie hier — die Schä­den an ein­er RB knall­hart auss­chließt!

Lass es nicht so weit kom­men wie Kari­na. Die rd. 4.000 €, die sie nun stem­men muss, sind ger­adezu noch harm­los. Es kann auch um ganz andere Sum­men gehen, wie in diesem Fall: OLG Nürn­berg, Endurteil v. 29.03.2017 – 4 U 1162/13. Da ging es um knapp 130.000 € — auch hier war die Pfer­de­hal­terin nicht kor­rekt ver­sichert und wurde ganz hart getrof­fen.

Küm­mere Dich also um eine Pfer­de­hal­ter­haftpflicht, die dieses The­ma zu 100% sauber klärt!

Lösungsansätze

Zum einen hier mein o. g. erster Blog-Beitrag, in dem ich zum The­ma aufk­läre und auch Hil­festel­lung biete:

Eine böse Falle: die “mitver­sicherte” Reit­beteili­gung…


Alter­na­tiv kannst Du den ganzen Kram natür­lich auch ganz ein­fach — und defin­i­tiv 100%ig sauber — lösen, indem Du … na, Du ahnst es schon. 😋 Guck doch ein­fach mal hier:

Zu meiner Vierpfotenmakler-THV

Weiterführender Blog:

Dann vere­in­bare ich halt einen Haf­tungsauss­chluss! (com­ing soon)

Bild: Mit fre­undlich­er Unter­stützung von Sabine Scharn­berg. Danke! https://www.sabinescharnberg.com/

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🔥🔥🔥 Sie ist da! 🔥🔥🔥

Die wahrschein­lich beste Haftpflichtver­sicherung für Pfer­de­hal­ter aller Zeit­en:

🍀🍀🍀 Die Vierp­foten­mak­ler-Pfer­de­hal­ter­haftpflicht! 🍀🍀🍀

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Hups, das waren ja schon vier High­lights… Jet­zt wird´s aber Zeit: Nu klick schon endlich:

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Kennenlernen?

Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

Kommentare

  1. Leanharda Burow meint

    1. April 2022 um 22:59

    Super Arbeit! Danke viel­mals auch für die Beratung bei Face­book zum The­ma Rb!

    Antworten
    • Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint

      4. April 2022 um 21:28

      Immer gerne! :o)

      Antworten

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