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4. Februar 2018 Kommentar verfassen

Böse Sache: Wenn die Haftpflichtversicherung Regress nimmt

 

“Dann holt sich die Versicherung das Geld von Dir zurück!”

Inhaltsverze­ich­nis

  • “Dann holt sich die Ver­sicherung das Geld von Dir zurück!”
    • Woher kommt dieser Mythos und warum behaupte ich das Gegen­teil?
    • Hierzu ein Beispiel anhand der Tier­hal­ter-Haftpflichtver­sicherung:
    • Man sieht: Ein Regress ist unmöglich!

 

So oder ähn­lich klingt es immer wieder aus den Eck­en der Reit­er­stübchen und Stall­gassen, wenn es um das The­ma Haftpflicht-Schä­den geht. Die Haftpflichtver­sicherung nimmt Regress! Böse Sache.

Ich nehme es vor­weg: natür­lich ist das Blödsinn. Denn Haftpflichtver­sicher­er nehmen niemals bei ihren Ver­sicherten Regress – nur im Bere­ich der KFZ-Ver­sicherung ist dies bei ganz bru­tal­en Ver­stößen gegen ver­tragliche Pflicht­en möglich. Anson­sten nicht.

 

Woher kommt dieser Mythos und warum behaupte ich das Gegenteil?

 

Der Mythos hat seinen Ursprung im Bere­ich der Schaden­ver­sicherung; die bekan­ntesten Vertreter dieser Sparte sind die Haus­rat- und die Wohnge­bäude­ver­sicherung. Hier ist ein Regress tat­säch­lich möglich. Dazu lief­ere ich am Ende des Beitrages für den, den es inter­essiert, einen kleinen Exkurs.

Die Haftpflichtver­sicherung gehört dage­gen in die Sparte der Ver­mö­gensver­sicherun­gen. Diese funk­tion­ieren ganz anders, weshalb hier ein Regress rein aus logis­ch­er Betra­ch­tung schon nicht möglich sein kann. Warum ist das so?

 

Hierzu ein Beispiel anhand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung:

 

Mein Pferd hat Dir einen Schaden angerichtet und Du ver­langst nun Schadenser­satz von mir. Ich melde dies also mein­er Tier­hal­ter-Haftpflichtver­sicherung. Diese macht nun etwas, was jed­er Haftpflichtver­sicher­er bei jedem ver­sicherten Schaden­fall macht — und zwar immer, ohne jede Aus­nahme:

1.: Sie prüft, ob ich über­haupt haft­bar zu machen bin. Wenn ja, dann wird auch noch die Höhe des Anspruchs geprüft. Es kann ja sein, dass noch jemand anderes Schuld ist oder eine Mitschuld bei Dir als geschädigter Per­son vor­liegt.

Wenn dieser Schritt erledigt ist, wenn also zweifels­frei fest­ste­ht, ob über­haupt etwas — und wenn ja wie viel — zu erset­zen ist, dann kommt Schritt 2:

2.: Der Ver­sicher­er leis­tet Schadenser­satz in der Höhe, wie die Prü­fung gem. Punkt 1 ergeben hat.

 

Man sieht: Ein Regress ist unmöglich!

 

Der Ver­sicher­er leis­tet von vorn­here­in genau das, was ich zu zahlen verpflichtet wäre, wenn ich keine Haftpflichtver­sicherung hätte. Dies macht er, weil er mit mir einen Ver­trag geschlossen hat, der ihn dazu verpflichtet. Und Punkt! Kein Wenn, kein Aber – Punkt!

Selb­st wenn der Ver­sicher­er verse­hentlich – oder zur Ver­mei­dung eines lan­gen und kosten­in­ten­siv­en Schriftverkehrs — mehr leis­tet als er (bzw. ich) leis­ten müsste – dann ist das ganz alleine sein Bier.

Faz­it: Nein, ein Regress eines Haftpflichtver­sicher­ers bei seinem Ver­sicherten ist nicht möglich!

 

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Hier nun der ver­sproch­ene Exkurs:

 

In der Schaden­ver­sicherung (s. o.: Haus­rat, Wohnge­bäude, etc…) gibt es tat­säch­lich die Möglichkeit des Regress. Dabei han­delt es sich aber um eine eben­falls völ­lig nor­male Sache, die dem obi­gen Beispiel sehr ähnelt. Wir brauchen zur Verdeut­lichung allerd­ings einen Schaden, welch­er die Ein­trittspflicht eines Schaden­ver­sicher­ers zur Folge hat. Das ist aber das kle­in­ste Prob­lem, also hier schnell ein Beispiel:

Ich bin bei Dir zu Besuch und verur­sache einen Brand­schaden. Dein Haus­ratver­sicher­er springt ein und zahlt. Grund­sät­zlich hast Du auch hier einen Schadenser­satzanspruch an mich. Dieser hat sich aber erledigt, weil ja Dein Haus­ratver­sicher­er alles bezahlte. Nun aber hat dieser einen Schadenser­satzanspruch an mich, weil ich ja daran Schuld bin, dass er über­haupt leis­ten musste! Es kommt also zum gle­ichen Spielchen wie oben: Ich melde dies mein­er Haftpflichtver­sicherung, diese prüft, usw., usf. (s. o.).

Faz­it: Die ange­blich so böse Möglichkeit des Regress eines Ver­sicher­ers existiert tat­säch­lich, ist aber im Grunde nichts anderes als jed­er andere Haftpflichtschaden auch. Mit dem einzi­gen Unter­schied, dass nicht der Geschädigte selb­st, son­dern dessen Ver­sicher­er der­jenige mit dem Schadenser­satzanspruch ist. Wooo-hoooo, wie furcht­bar, furcht­bar böse.

 

Wie? Du hast noch nicht gek­lickt? Mach hin, son­st stirbt ein niedlich­es Kätzchen!  [kkstar­rat­ings] Danke!

 

 

Foto: Alexan­dra Stock­mar via pix­abay

 

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Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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