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20. April 2019 Kommentar verfassen

Rechtliche Absicherung bei Reitbeteiligungen

 

Vom Pferd stürzende Reit­beteili­gun­gen, Ret­tung­sein­sätze, Forderun­gen / Regres­sansprüche von Krankenkassen, ver­let­zte Pferde — und Pferde, die von ihren Reit­beteili­gun­gen abwe­ichend von Vere­in­barun­gen einge­set­zt (und geschädigt) wur­den… All diese The­men habe ich bere­its in (haupt­säch­lich) zwei Blog-Beiträ­gen abge­han­delt. Diese han­deln jew­eils über den kor­rekt gestal­teten Ver­sicherungss­chutz und die bösen Fall­en, in die man hier schnell tap­pen kann — sowohl als Pfer­de­hal­ter, als auch als Reit­beteili­gung.

Links:

  • Die mitver­sicherte Reit­beteili­gung — eine böse Falle?
  • Wenn die Reit­beteili­gung das Pferd schädigt — zahlt dann deren PHV?

 

In diesem Beitrag geht es jedoch um:

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Hierzu kon­nte ich

Bildergebnis für daniela lemke hadamar


Pferde-Recht­san­wältin Daniela Lemke
— mal wieder — für ein Inter­view gewin­nen. Daniela ist ganz neben­bei die Grün­derin der Face­book-Gruppe Pfer­derecht, in der (auch anonym) Fra­gen gestellt wer­den kön­nen, die dann auss­chließlich von Experten beant­wortet wer­den.

Hier das Inter­view:

Liebe Daniela, so ein RB-Vertrag ist doch schnell geschlossen. Der gute, alte “Handschlag” steht immer noch hoch im Kurs. Was hältst Du davon?

Daniela Lemke: Seien wir doch mal ehrlich, wer kann oder möchte sich im Falle eines Stre­its noch an mündliche Absprachen erin­nern? Nur der, dem sie dien­lich sind. Spätestens wenn es um (viel) Geld geht, tun sich da plöt­zlich “Gedächt­nis­lück­en” auf…

Per Hand­schlag ver­traut man sein Pferd jemand Fremdes an und macht sich keine Gedanken über die Risiken. Das kann nach hin­ten los­ge­hen.

 

Ich verstehe. Also doch lieber ein schriftlicher Vertrag?

Daniela Lemke: Aber sich­er! Ein guter Ver­trag sollte alle wesentlichen Aspek­te klar bes­tim­men. Das sorgt im Fall des Fall­es für Klarheit. Man sagt ja nicht umson­st umgangssprach­lich “Ver­trag kommt von ver­tra­gen”.

 

Was sollte denn in solch einem Vertrag alles drin stehen?

Daniela Lemke: Die Grund­la­gen eines guten Ver­trages sind die W‑Fragen: Wer das was wann wie zu welchem Preis — und wie lange?

Auf eine Reit­beteili­gung bezo­gen laut­en die Fra­gen also z. B.: Wie darf die Reit­beteili­gung das Pferd nutzen? Wann darf die Reit­beteili­gung mein Pferd reit­en?

Hier kön­nen z. B. gefährliche Nutzun­gen wie Mil­li­tary, Jag­den, Sprin­gen oder Gelän­deaus­ritte unter­sagt aber auch das Ver­bot, das Pferd mit Aus­bindern oder Sporen zu reit­en, aus­ge­sprochen wer­den. 

Ver­stößt die Reit­beteili­gung dage­gen, haftet sie für daraus resul­tierende Schä­den. Dazu muss man aber auch beweisen kön­nen, dass eine ver­tragswidrige Nutzung des Pfer­des vorgele­gen hat. Bei einem “Ver­trag per Hand­schlag” ist das nicht möglich.

 

Jetzt mal angenommen, dass Pferd erkrankt und ist auch für die RB nicht nutzbar. Muss sie dann eigentlich weiterhin ihren “RB-Beitrag” zahlen?

Daniela Lemke: Die Reit­beteili­gung kann ihre Vergü­tung zurück­fordern, weil das Pferd nicht nutzbar ist. Dies muss aber zuvor ver­traglich geregelt sein. 

 

Moment mal. Betrachten wir das Ganze mal anders herum: Als Pferdehalter hat man eine Reitbeteiligung ja (auch) um zeitlich entlastet zu werden. Wenn das Pferd krank ist und ggfs. täglicher Pflege bedarf, kann die Reitbeteiligung die Zahlung einstellen und ist einfach mal weg?

Daniela Lemke: Na klar. Eine Vergü­tungs- und Ver­sorgungspflicht auch bei Erkrankung des Pfer­des sollte eben­falls im Vor­feld geregelt wer­den. Son­st guckt man als Pfer­de­hal­ter schnell blöd aus der Wäsche. 

 

Kommen wir zu einem ganz brisanten Punkt: Das Pferd buckelt die Reitbeteiligung runter und der Pferdehalter sieht sich massiven Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Das kann man doch ganz clever über einen Haftungsausschluss umgehen?

Daniela Lemke: Jo, das kann man machen. Ist dann halt ggfs. kacke. Was viele nicht bedenken:

Was passiert, wenn das Pferd durch die Reit­beteili­gung zu Schaden kommt oder gar ver­stirbt? Schä­den am Pferd kön­nen schnell zig­tausende Euro kosten. Es sollte daher gut über­legt sein ob man tat­säch­lich einen Haf­tungsauss­chluss vere­in­baren möchte, denn: dieser gilt in bei­de Rich­tun­gen!

Was eben­falls zu beacht­en ist: Haf­tungsauss­chluss hin oder her: gegen die Regress­forderun­gen der Sozialver­sicherungsträger hil­ft er auch nicht. Man kann die Rechte Drit­ter nicht ohne deren Zus­tim­mung ein­schränken.

Ist er dage­gen falsch gestal­tet, kann er kom­plett wirkungs­los sein und vor Gericht ver­wor­fen wer­den.

 

Spielt es eigentlich eine Rolle, ob eine Reitbeteiligung voll- oder minderjährig ist?

Daniela Lemke: Dur­chaus. Ein Min­der­jähriger haftet zwis­chen dem siebten und 18. Leben­s­jahr, wenn er in Ken­nt­nis der Gefahr han­delte. Schlimm­sten­falls haftet er nicht und man bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hier ist es daher immens wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen.

Wichtig ist übri­gens, dass dabei bei­de Eltern­teile unter­schreiben!

 

Ich sehe schon, da ist einiges zu beachten… Magst Du noch ein Schlusswort an die werte Leserschaft richten?

Daniela Lemke: Ein Ver­tragsver­hält­nis sollte man nicht nur auf Ver­trauen stützen, son­dern alles schriftlich fix­ieren. Immer dran denken: So lange alles gut ist, sind alle fre­undlich. Sobald es kracht, ändert sich das. An Absprachen erin­nern sich die meis­ten dann plöt­zlich nicht mehr. So etwas ist ver­mei­d­bar!

 

Ich verstehe, also soll man sich unbedingt einen Vertrag im Internet runterladen und.…

Daniela Lemke: *pff­fr­rrzzz*

 

Aber Daniela, ihr Anwälte seid doch immer so garstig teuer…

Daniela Lemke: So teuer ist das gar nicht. Es kommt natür­lich immer auf den Umfang drauf an; im Regelfall liegt man bei solchen Verträ­gen zwis­chen 250 — 350 €. Aber wie gesagt: es kommt immer auf den Einzelfall und den Aufwand an. Daher kann das nur als große Ori­en­tierung dienen.

 

Danke für das Interview!

 

_______________

 

Hier noch ein­mal der Link zu Danielas Kon­tak­t­dat­en: Pferde-Recht­san­wältin Daniela Lemke

 

 

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Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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