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16. Januar 2019 6 Kommentare

Pferdehaltung in Eigenregie, Teil 1 — Betriebshaftpflichtversicherung?

Träumst auch Du davon, die eige­nen Pferde am Haus zu hal­ten? Oder ganz all­ge­mein in Eigen­regie? Ver­ständlich! Was ist auch schön­er, als beim Früh­stück auf die Kop­pel schauen zu kön­nen und dort die eige­nen Pferde zu sehen?

Wie so oft stellt sich hier die Frage nach der kor­rek­ten Absicherung — und auch hier existieren viele Mythen, Fehlein­schätzun­gen und gefährliche Wis­senslück­en, die so richtig böse ins Auge gehen kön­nen. Damit Dir genau das nicht passiert, hier ein kleines 1x1 der kor­rek­ten Vorge­hensweise in 3 Teilen.

Teil 1: Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Inhaltsverze­ich­nis

  • Teil 1: Die Betrieb­shaftpflichtver­sicherung (BHV)
    • Was ist über­haupt eine Betrieb­shaftpflichtver­sicherung?
    • Wann brauche ich eine solche BHV?
    • Brauche ich so etwas wirk­lich?
    • Ist das denn nicht sauteuer?
    • Wie berech­net sich der Beitrag ?
      • Baukas­ten­sys­tem: Tier­hüter­haftpflicht, Reitlehrer-HV, Schulpferde-HV etc.
    • Wie hoch ist der Beitrag in etwa?
    • Darf´s noch etwas mehr sein?
  • Fort­set­zung:
  • Zum (vor­läu­fi­gen) Abschluss

Schauen wir uns zu Beginn einige der typ­is­chen Fragestel­lun­gen an:

  • Reicht meine ganz nor­male Pfer­de­hal­ter­haftpflichtver­sicherung denn nicht aus?
  • Brauche ich eine Tier­hüter­haftpflichtver­sicherung?
  • Ich habe gehört, dass ich eine Betrieb­shaftpflicht brauche — aber ich habe doch gar keinen Betrieb!?
  • Wenn ich solch eine Ver­sicherung abschließe, dann betra­cht­en mich die Behör­den am Ende noch als Betrieb?

Was ist überhaupt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Es fängt schon damit an, dass der Name irreführend ist — deshalb haben die meis­ten eine völ­lig falsche Vorstel­lung davon. Kor­rekt ist:

Nein, man muss keinen Betrieb führen, um solch einen Ver­trag abschließen zu kön­nen. Zugle­ich gilt aber auch: Doch, auch ohne einen Betrieb im umgangssprach­lichen Sinne zu führen, kann eine BHV nötig sein. Noch ein­mal ein Nein: Durch den Abschluss ein­er BHV wird man nicht zu einem Betrieb. Man wird durch den Abschluss ein­er Bril­len­ver­sicherung ja auch nicht zu ein­er Brille und auch mit irgendwelchen Behör­den hat das alles rein gar nichts zu tun.

Die sim­ple Wahrheit ist: Es han­delt sich hier lediglich um eine Art “interne Begriffsver­wen­dung”. Ver­sicher­er unter­schei­den — ganz grob gesagt — zwis­chen pri­vater und gewerblich­er Absicherung; die jew­eili­gen Pro­duk­te sind auf den Bedarf der entsprechen­den Gruppe zugeschnit­ten.

So ein­fach ist das vom Prinzip her.

Wann brauche ich eine solche BHV?

Wenn Du

a) Deine eige­nen Pferde in Eigen­regie und / oder am eige­nen Haus hält, brauchst die BHV meis­tens.

Wenn Du aber

b) fremde Pferde mit hinzu­nimmt, brauchst Du sie immer.

zu a):

Wenn Du Land­flächen nutzt oder sie Dir gehören, brauchst Du eine sog. “Haus- und Grundbe­sitzer-Haftpflicht” (HuG), weil Du z. B. für Unfälle, die sich auf dem Grund­stück ereignen, zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kannst. Diese HuG ist in den meis­ten Pri­vathaftpflichtver­sicherun­gen (PHV) inkludiert, aber Achtung: ver­sichert ist sehr häu­fig nur das Grund­stück, auf dem sich das eigene, selb­st genutzte Wohn­haus befind­et. Hast Du also Kop­peln jen­seits dieser Gren­zen, fall­en sie nicht unter diese Def­i­n­i­tion!

Selb­st wenn die Pferde auf dem eige­nen Grund­stück (auf dem das eigene, selb­st genutzte Wohn­haus ste­ht) gehal­ten wer­den, stoßen wir schnell an eine weit­ere Gren­ze: die meis­ten PHVn lim­i­tieren den Schutz auf bes­timmte Grund­stücks­größen. Ist das Grund­stück auch nur 1 m² größer, ent­fällt der kom­plette Ver­sicherungss­chutz!

Hier kann die BHV helfen bzw. eine sin­nvolle Alter­na­tive sein.

zu b):

Wer fremde Pferde gegen Ent­gelt in Obhut nimmt, der macht das mit einem Ver­trag. Ob dieser schriftlich oder “per Hand­schlag” geschlossen wird, ist dabei völ­lig irrel­e­vant — es ist ein Ver­trag. Die Haf­tung erweit­ert sich also und wir haben es plöt­zlich mit ein­er ver­traglichen Haf­tung zu tun.  Und das wird zum Prob­lem, denn:

Zitat aus den allg. Haftpflichtbe­din­gun­gen:

Kein Ver­sicherungss­chutz beste­ht für Ansprüche, auch wenn es sich um geset­zliche Ansprüche han­delt,
(1) auf Erfül­lung von Verträ­gen, Nacher­fül­lung, aus Selb­stvor­nahme, .…

Uuups. Auf Deutsch: Passiert den bei Dir eingestell­ten Pfer­den was, bist Du — par­don — voll am Arsch.

Wichtig: Auf eine Gewin­nerzielungsab­sicht kommt es hier­bei nicht an! Es ist sog­ar egal, ob hier Geld fließt oder ein ander­weit­iges Ent­gelt vere­in­bart wurde! 

Abhil­fe schafft die hier zwin­gend notwendi­ge Betrieb­shaftpflichtver­sicherung. Hier ein Zitat aus den beson­deren Bedin­gun­gen (BBR) eines beispiel­haft gewählten Ver­sicher­ers:

Ver­sichert ist im Umfang der nach­fol­gen­den Bes­tim­mungen die geset­zliche Haftpflicht des Ver­sicherungsnehmers aus dem im Ver­sicherungss­chein und seinen Nachträ­gen angegebe­nen Betrieb mit seinen Eigen­schaften, Rechtsver­hält­nis­sen und Tätigkeit­en…

Et voilà. Hier haben wir das, was wir brauchen. Rechtsver­hält­nisse = (u. a.) Verträge. Und schon sind wir wieder im Spiel.

Brauche ich so etwas wirklich?

Als Antwort lief­ere ich ein­fach ein paar Schaden­beispiele:

  • Dein Bauer liefert Dir schim­meliges oder mit Giftpflanzen ver­set­ztes Heu. Ein Ein­steller-Pferd bekommt eine Kolik, die OP kostet über 6.000 €.
  • Dein Bauer liefert Dir schim­meliges oder mit Giftpflanzen ver­set­ztes Heu. Alle Pferde koliken.
  • Deine Stall­hil­fe ver­let­zt ein Pferd mit der Mist­ga­bel, Folge: Sehnen­schaden.
  • Du ver­gisst den Strom einzuschal­ten, die Pferde brechen aus. Eines läuft vor ein Auto. Der Fahrer, ein Fam­i­lien­vater, stirbt.
  • Die aus­ge­broch­enen Pferde kom­men selb­st zu Schaden und müssen vom Tier­arzt behan­delt / operiert wer­den oder ster­ben.
  • Es kommt nachts zum Kurz­schluss, der Stall bren­nt ab. Die Pferde kom­men zu Schaden oder ster­ben.
  • Durch falsche Unter­grund­bear­beitung gelan­gen Sick­er­säfte vom Mis­thaufen ins Grund­wass­er. Die Behör­den machen Dir nun das Leben zur Hölle.
  • Der Hof­trac ver­liert Öl, der Boden wird verseucht. Die Behör­den machen Dir aber­mals das Leben zur Hölle.
  • Das Heulager bren­nt ab. Das Feuer greift durch Funken­flug auf Nach­barge­bäude über.
  • Es tritt jemand in einen ros­ti­gen Nagel — Notauf­nahme, 2 Wochen Krankschrei­bung. Der Arbeit­ge­ber und die Krankenkasse fordern Schadenser­satz.
  • usw., usf…

All das deckt eine nor­male Tier­hal­ter- oder Pri­vathaftpflichtver­sicherung nicht ab!

Ist das denn nicht sauteuer?

Als erstes ver­bi­etet sich diese Frage, siehe obige Schaden­beispiele. Hier wird Deine kom­plette finanzielle Exis­tenz abgesichert — kann es da über­haupt ein “zu teuer” geben?

Aber schauen wir uns das Ganze doch mal konkreter an:

Wie berechnet sich der Beitrag ?

Eine BHV muss man sich immer wie eine Art “Baukas­ten” vorstellen. Den Rah­men gibt die vor­liegende Betrieb­sart vor — hier: Pfer­de­pen­sions­be­trieb o. ä. — bei der Beze­ich­nung sind die Ver­sicher­er ja völ­lig frei. Es kön­nte hier also auch “Reit­be­trieb” ste­hen obwohl das Gle­iche gemeint ist. Der Grund­beitrag ori­en­tiert sich im Regelfall erst ein­mal an den vorhan­de­nen Flächen wie Wei­den, Äck­ern, usw. — egal ob sich diese in Deinem Eigen­tum befind­en, gepachtet oder ein­fach so zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Baukastensystem: Tierhüterhaftpflicht, Reitlehrer-HV, Schulpferde-HV etc.

Alles, was nun fol­gt, ist mod­u­lar. Hier ein paar Beispiele:

  • Du nimmst fremde Pferde in Pen­sion?
    - Kein Prob­lem, das kann man hinzubuchen (hier haben wir übri­gens unsere sog. “Tier­hüter­haftpflicht”)
  • Du möcht­est darüber hin­aus auch die Schä­den an den gehüteten Pfer­den absich­ern (z. B. durch falsche Füt­terung oder wenn sie bei einem Aus­bruch aus den Kop­peln zu Schaden kom­men)?
    - Kein Prob­lem, das kann man hinzubuchen.
  • Du erteilst Unter­richt?
    - Kein Prob­lem, das kann man hinzubuchen (ja, das geht auch ohne Train­er­schein).
  • Du erteilst den Unter­richt auf eige­nen Pfer­den, brauchst also eine Schulpferde-HV?
    - Kein Prob­lem, das kann man hinzubuchen.
  • usw., usf…

Ach ja: eigene Pferde hast Du ja auch noch… Du kennst die Antwort: ja, natür­lich kann man die (meist sehr gün­stig) hinzubuchen.

Ach ja zum zweit­en: Der “Hofhund” — klare Sache: hinzubuchen. Meist ist der sog­ar kom­plett kosten­los mitver­sichert.

Ach ja zum drit­ten: die Pri­vathaftpflichtver­sicherung. Ja, auch diese kann man eben­falls hinzubuchen. Das lohnt sich zwar fast nie, aber the­o­retisch geht auch das.

Nahezu jed­er einzelne Punkt kann sep­a­rat und gemessen an der Anzahl der vorhan­de­nen Risiken (so nen­nen es die Ver­sicher­er) hinzu gebucht und jed­erzeit wieder aus­ge­bucht wer­den — z. B. dann, wenn ein Pen­sion­spferd den Stall ver­lässt.

Wie hoch ist der Beitrag in etwa?

Hier nun ein paar Zahlen­beispiele:

Der Grund­beitrag liegt hier im Regelfall pro Jahr bei rd. 200 — 300 €. Eine Tier­hüter­haftpflicht kostet pro Pferd ca. 50 €, Schä­den an den Pen­sion­spfer­den meist nochmal den gle­ichen Betrag oben drauf. Die THV für die eige­nen Pferde gibt es meist sehr gün­stig, hier sind Beiträge von deut­lich unter 100 € pro Pferd möglich, eine Reitlehrer-HV gibt es für ca. 80 €.

Unterm Strich muss das also gar keine so teure Angele­gen­heit sein. Let­z­tendlich muss man es aber auch ganz hart sagen: wer bei solch grundle­gend wichti­gen Din­gen und solch rel­a­tiv gerin­gen Beträ­gen schon das große Rech­nen anfängt, der sollte vielle­icht auch das gesamte Konzept über­denken und die Sache sein lassen.

Darf´s noch etwas mehr sein?

Zum Abschluss möchte ich Dir anhand ein paar Beispiele aufzeigen, warum eine BHV oft­mals nicht nur zwin­gend notwendig, son­dern hin­sichtlich der Gestal­tungsmöglichkeit­en auch her­rlich kom­fort­a­bel sein kann.

  • Das begin­nt mit der erwäh­n­ten Haus- und Grundbe­sitzer-HV, die grund­sät­zlich inbe­grif­f­en ist. Sie umfasst hier — kor­rek­te Flächenangabe voraus­ge­set­zt — sämtliche Grund­stücke.
  • Weit­ere Dinge sind jed­erzeit ein­schließbar (z. B. neu hinzuk­om­mende Pferde) und kön­nen eben­so jed­erzeit wieder raus genom­men wer­den.
  • Wenn Du fremde Per­so­n­en als Helfer am Stall beschäftigst, so sind deren Fehler mitver­sichert.
  • Wenn ihr selb­st­fahrende Arbeits­maschi­nen oder nicht zulas­sungspflichtige Fahrzeuge ein­set­zt, so sind diese meist stan­dard­mäßig (und beitrags­frei) mit abgesichert.
  • Abwässer­schä­den sind (meist) automa­tisch mit abgesichert.
  • Hofhunde sind (meist) kosten­frei mitver­sichert.
  • usw., usf…

Wenn du Mit­glied der land­wirtschaftlichen BG wirst, wird es sog­ar noch viel bess­er: dann bekommst Du Zugriff auf spezielle Agrar­po­li­cen und kannst Dich genau so ver­sich­ern, wie “die ganz Großen”, also die richtig dick­en land­wirtschaftlichen Betriebe. Prob­leme, die “nor­male” Ver­sicher­er machen, fall­en hier weg. Ganz platt gesagt: ab hier spielt man in ein­er ganz anderen Liga, hier kannst Du sog­ar eine Kasko-Ver­sicherung für Deinen eige­nen Grund und Boden abschließen. Davon hast du noch noch nie gehört? Siehste: es ist halt eine andere Liga. :o)

Fortsetzung:

Teil 2: Gebäude­ver­sicherung & Co. — (k)ein bös­es Erwachen?

Teil 3: Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen — ein Gast­beitrag der Pferde-Recht­san­wältin Daniela Lemke .

Zum (vorläufigen) Abschluss

Du möcht­est nicht (mehr) alleine an Deinen Ver­sicherun­gen werkeln, son­dern pro­fes­sionelle Unter­stützung haben? Hier kannst Du nach­le­sen, wie eine Zusam­me­nar­beit mit mir funk­tion­iert:

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Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

Kommentare

  1. Bora Weses meint

    24. Januar 2019 um 20:20

    “Träumst auch Du davon, die eige­nen Pferde am Haus zu hal­ten? ”

    Ganz ehrlich? Ja. Seit ich ein kleines Mäd­chen bin. Wenn es sowas wie Leben­sträume gibt, dann ist das mein Leben­straum. Früher wollte ich immer auf einem Reit­er­hof leben und war immer ganz nei­disch auf “Die Kinder vom Alster­tal”. Haben die es gut, soll ich laut mein­er Mut­ter immer gesagt haben — natür­lich ganz ver­tieft in den Röhren­fernse­her blick­end.
    Doch lei­der ist es noch ein Traum, der in weit­er Ferne ist. Aber ich sage immer: Träume sind da, um sie eines Tages zu erfüllen — egal wie unre­al­is­tisch sie erscheinen. Mal Hand aufs Herz..! Was wäre ein Leben ohne Träume.
    Es gibt neben den großen Träu­men aber auch kleine (oder sagen wir eher real­is­tis­chere) Träume. So ist es ein Traum von mir, welchen ich auch lebe, viel mit Pfer­den zu tun zu haben. Das Reit­en, das Füt­tern, die Pflege, die Reise… ein­fach alles. Die Arbeit mit den Pfer­den erfüllt mich. Aber noch kann ich es mir aktuell nicht ein­richt­en, eigene Pferde am Haus zu hal­ten. Ich kön­nte wie Pipi Langstrumpf das Pferd im Wohnz­im­mer hal­ten! *Lach* Aber dieses Jahr wer­den wir viel unter­wegs sein und haben dafür einen Pfer­de­trans­porter von XYZ (hier bitte keine Wer­bung posten), der das Reisen äußerst bequem machen soll. Ich bin ges­pan­nt und logis­cher­weise voller Hoff­nung!

    Let Dreams become true! Eure Bora 🙂

    Antworten
    • Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint

      24. Januar 2019 um 23:01

      Liebe Bora,

      auch wenn Dein Kom­men­tar wenig Bezug zu meinem Beitrag hat: Danke dafür, er liest sich wirk­lich sehr schön. Viel Spaß mit Eurem Gefährt und Euren Pfer­den! :o)

      LG

      Den­nis

      Antworten
  2. Linda Schönberger meint

    1. Februar 2019 um 8:51

    Hal­lo, eine Fre­undin und ich haben genau diese Sit­u­a­tion, sie hat die eige­nen Pferde am Haus/auf dem Grund­stück ste­hen und mein Pony soll als Beis­tellpferd dazu. Wenn wir also die BHV abschließen möcht­en, wür­den wir diese dann nur wegen meines Ponies abschließen oder sind dann die “hau­seige­nen” Ponies eben­falls automa­tisch mitver­sichert, weil sich die BHV qua­si auf das Grund­stück bezieht? Vie­len Dank für eine Antwort.

    Antworten
    • Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint

      2. Februar 2019 um 18:13

      Hal­lo Lin­da,

      das ist immer eine Einzelfall­be­tra­ch­tung; eine kor­rek­te Antwort ist immer nur nach ein­er Beratung möglich. Ich kann daher an dieser Stelle keine kor­rek­te / zielführende Auskun­ft geben. Es fängt schon damit an, dass es hier aller Wahrschein­lichkeit nach kein “wir” gibt, son­dern — wenn über­haupt — nur Deine Fre­undin diese BHV abschließen müsste.

      LG

      Den­nis

      Antworten
      • Linda Schönberger meint

        5. Februar 2019 um 8:35

        Das ist uns schon klar, daß nicht WIR son­dern SIE die BHV abschließen wird. Das war auch über­haupt nicht die Frage. Die Frage ist, muß SIE nur für mein Pony die BHV abschließen oder auch für ihre eige­nen?

        LG, Lin­da

        Antworten
        • Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint

          5. Februar 2019 um 12:53

          Hal­lo Lin­da,

          wie ich bere­its sagte: eine pauschale Antwort darauf ist nicht möglich, weil es immer eine Einzel­be­tra­ch­tung ist. Damit am Ende auch ein brauch­bares Ergeb­nis bei rauskommt, welch­es auch meinem fach­lichen Anspruch entspricht, muss man da ein wenig Zeit für aufwen­den. Eine solche Beratung kann (und will) ich hier an dieser Stelle aber nicht bieten und bitte da um Ver­ständ­nis.

          LG

          Den­nis

          Antworten

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