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Ratgeber Pferdehaftpflicht

Alles, was du wis­sen musst, um die richtige “Pfer­de­hal­ter­haftpflichtver­sicherung” zu find­en.

Pferdehaftpflicht- oder Pferdehalterhaftpflicht?

Inhaltsverze­ich­nis

  • Pfer­de­haftpflicht- oder Pfer­de­hal­ter­haftpflicht?
  • Blog­a­r­tikel zum The­ma Pfer­de­haftpflicht
  • Hal­ter, Eigen­tümer, Mithal­ter etc.
  • Auf­gaben der Pfer­de­haftpflichtver­sicherung
  • Pfer­de­haftpflicht — ver­gle­ichen und sparen?
  • Die wichtig­sten Leis­tun­gen der Pfer­de­hal­ter-Haftpflichtver­sicherung
    • Deck­ungssumme 10, 25, 50 Mil­lio­nen Euro?
    • Reit­beteili­gung, Frem­dre­it­er & Co
  • Was fällt NICHT unter die Pfer­de­haftpflicht?
  • Umgekehrter Fall: Wie erfahre ich, wo (und ob) jemand anderes haftpflichtver­sichert ist?

Im all­ge­meinen Sprachge­brauch wer­den die Begriffe Pfer­de­hal­ter­haftpflicht, Tier­hal­ter­haftpflicht, Pfer­de­v­er­sicherung und noch weit­ere munter durcheinan­der gewor­fen. Das sorgt oft für Missver­ständ­nisse.

Die richtige Begriffsver­wen­dung:

Ver­sichert ist immer der Pfer­de­hal­ter und nicht das Pferd an sich. Deshalb ist die kor­rek­te Beze­ich­nung auch Pfer­de­hal­ter­haftpflicht oder ganz all­ge­mein: Tier­hal­ter­haftpflicht.

Begrün­dung:

Das Pferd selb­st kann schlecht haft­bar gemacht oder vor Gericht gez­er­rt wer­den. Wenn, dann packt man dessen Hal­ter am Wick­el, also muss er sich ver­sich­ern. So ein­fach ist das.

Blogartikel zum Thema Pferdehaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht: kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit!

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Versicherung fürs Gnadenbrotpferd — schön günstig oder schön vernichtend?

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Halter, Eigentümer, Mithalter etc.

Auch hier herrscht immer wieder Ver­wirrung – und auch das erste Gefahren­po­ten­tial hin­sichtlich der Pfer­de­hal­ter­haftpflichtver­sicherung!

Hier die Erläuterung:

Eigen­tümer: Der Eigen­tümer ist der­jenige, der vol­lum­fängliche Entschei­dungs­ge­walt über eine Sache oder ein Tier, hier also das Pferd, hat. Man spricht hier von der rechtlichen Herrschaft.

Besitzer: Der hat die tat­säch­liche Herrschaft.

Beispiel:

„Halt mal mein Bier!“. Eigen­tümer bleibt der­jenige, dem das Bier gehört. Der­jenige, der es kurz für ihn hält, ist der Besitzer. Bekommt der Eigen­tümer sein Bier wieder zurück, ist er Eigen­tümer und Besitzer zugle­ich.

Jet­zt der Tier­hal­ter:

Als Hal­ter gilt, wer hin­sichtlich Betreu­ung, Pflege, Ver­wen­dung oder Beauf­sich­ti­gung die tat­säch­liche Bes­tim­mungs­macht über ein Tier hat.

Die Krux: Meis­tens ist der Tier­hal­ter auch der Eigen­tümer (und Besitzer). Dies muss aber nicht zwin­gend so sein!

Deshalb muss beim Unter­hal­ten ein­er Pfer­de­haftpflicht immer sorgfältig darauf geachtet wer­den, dass die richtige Per­son ver­sichert wurde!

Wenn Papa meint, sein­er eigen­ständig leben­den Tochter weit­er­hin „das Pferd zu ver­sich­ern“, dann meint er es sich­er gut – erlebt aber im Schaden­fall das ganz böse Erwachen! Denn dann ist die Tochter (Hal­terin) nicht ver­sichert — während Papa eine Ver­sicherung für etwas hat, was er gar nicht ist. Böse Falle!

Aufgaben der Pferdehaftpflichtversicherung

Dein THV-Ver­sicher­er leis­tet immer in zwei Schrit­ten:

  • Prü­fung der Anspruchs­grund­la­gen und Klärung der Frage, ob Du über­haupt haft­bar zu machen bist – und wenn ja, in welchem Umfang.
  • Sich als unberechtigt her­aus stel­lende Forderun­gen wer­den abgewehrt und berechtigte wer­den stel­lvertre­tend für Dich bezahlt.

Vor­läu­figes Faz­it:

Egal was kommt, Du kannst Dich entspan­nt zurück­lehnen! Ein Haftpflichtver­sicher­er zahlt grund­sät­zlich immer 100% dessen, was die ver­sicherte Per­son zahlen müsste.

Achtung, häu­figes Missver­ständ­nis:

Häu­fig hört man, der Pfer­de­haftpflicht-Ver­sicher­er habe sich „quergestellt“ und / oder nur einen Teil des Schadens bezahlt. Diese Aus­sagen sind falsch.

Kor­rekt ist, wie es oben beschrieben ste­ht: Die Forderun­gen waren in dem Fall zum Teil (oder auch ganz) unberechtigt und wur­den abgewehrt. Fordert die Gegen­seite mehr als dies, stellt sich der Ver­sicher­er weit­er schützend vor seine Ver­sicherten und zieht für sie zur Not sog­ar bis vors Gericht!

Pferdehaftpflicht — vergleichen und sparen?

Wie sin­nvoll ist so ein Preisver­gle­ich der Pfer­de­hal­ter­haftpflichtver­sicherung?

Zitat:

Alle für den Ver­sicherungsnehmer gel­tenden Ver­trags­bes­tim­mungen sind auf die mitver­sicherten Per­so­n­en entsprechend anzuwen­den. Dies gilt nicht für die Bes­tim­mungen über die Vor­sorgev­er­sicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitver­sicherte Per­son entste­ht.

Unab­hängig davon, ob die Voraus­set­zun­gen für Risikobe­gren­zun­gen oder Auss­chlüsse in der Per­son des Ver­sicherungsnehmers oder ein­er mitver­sicherten Per­son vor­liegen, ent­fällt der Ver­sicherungss­chutz sowohl für den Ver­sicherungsnehmer als auch für die mitver­sicherten Per­so­n­en.
Die Rechte aus diesem Ver­sicherungsver­trag darf nur der Ver­sicherungsnehmer ausüben. Für die Erfül­lung der Obliegen­heit­en sind sowohl der Ver­sicherungsnehmer als auch die mitver­sicherten Per­so­n­en ver­ant­wortlich.

Auszug aus Ver­sicherungs­be­din­gun­gen, exem­plar­isch

Text ver­standen? Nein? Siehste.

Ver­gle­ich­sportale ver­gle­ichen den Preis. Der Ver­gle­ich der Bedin­gun­gen erfol­gt extrem ober­fläch­lich. Es find­et auch keine Beratung statt – Stich­wort „Hal­tereigen­schaft“ (siehe oben). Kann ein Por­tal diese Prob­lematik erken­nen? Nein.

Faz­it:

5 € sparen = unsexy, wenn Du dafür später den Arsch hoch reißt.

Diese Por­tale sind häu­fig eben­falls Mak­ler, sie ver­di­enen an den Abschlüssen. Sie machen es sich halt nur bru­tal ein­fach: alles was zählt, ist der Preis, Preis, Preis. Spätestens im Schaden­fall wirst Du Dich schnell nach einem per­sön­lichen Ansprech­part­ner sehnen — aber dann ist es zu spät. Diese Por­tale ver­di­enen ihr Geld — über­spitzt gesagt — mit Nicht­stun und den Ver­sicher­ern geht es nur um die Masse an Geschäft. Oben drauf wis­sen sie, dass Kun­den, die über ein Por­tal abschließen, keinen Berater an ihrer Seite haben. Ein Schelm, der jet­zt was Bös­es denkt…

Die wichtigsten Leistungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Deckungssumme 10, 25, 50 Millionen Euro?

Die Deck­ungssumme beschreibt, bis zu welch­er Schaden­shöhe ein Ver­sicher­er voll­ständig leis­tet. Da die geset­zliche Haf­tung unbe­gren­zt ist, sollte eine Pfer­de­haftpflicht immer eine möglichst hohe Deck­ungssumme aufweisen. Die Preisun­ter­schiede sind mar­gin­al.

Aus diesem Grunde wäre es höchst unsin­nig, hier zu sparen.

Klingt nach Geld­macherei, nicht wahr?

Die The­o­retik­er kon­tern an dieser Stelle gerne, dass die Wahrschein­lichkeit eines Schadens über mehrere Mil­lio­nen Euro geringer ist, als ein Schaden mit geringer Höhe. Dies ist kor­rekt.

Wahrschein­lichkeit­srech­nun­gen sind super. Auch Sta­tis­tiken sind total knorke. Es ist halt nur max­i­mal kacke, wenn man an dieser Stelle 5 € spart und am Ende fest­stellt, dass man auf der falschen Seite der Sta­tis­tik ste­ht.

Zudem wis­sen auch die Ver­sicher­er mit Zahlen umzuge­hen. Deswe­gen ist der Preisun­ter­schied zwis­chen ein­er 20- oder 50 Mio. €-Deck­ung so extrem ger­ing.

Spätestens wenn Herr oder Frau Pferd nach einem Aus­bruch einen Unfall auf ein­er Land­straße verur­sachte oder ein Kind runter buck­elte, welch­es nun mit schw­er­sten (dauer­haften) Ver­let­zun­gen auf der Inten­sivs­ta­tion liegt, wirst Du über eine höch­st­mögliche Ver­sicherungssumme froh sein.

Reitbeteiligung, Fremdreiter & Co

Die mitver­sicherte Reit­beteili­gung. Für viele ein Buch mit sieben Siegeln und auch hier schwirren ver­schieden­ste (Fehl)Informationen durchs Netz. Da sich das nicht mal eben in 2 Sätzen aus­ge­führt wer­den kann, bitte fol­gende Artikel lesen.

Eine böse Falle: die “mitversicherte” Reitbeteiligung…

Die Reit­beteili­gung muss unbe­d­ingt mitver­sichert sein! Immer wieder hört man solche Sprüche. Gerne wird auch von der “Frem­dre­it­er­ver­sicherung” gesprochen. Aber ist das wirk­lich so? Kön­nte es sich hier aber auch um einen gefährlichen Irrtum han­deln? Die Wahrheit:…

Artikel lesen

Was fällt NICHT unter die Pferdehaftpflicht?

Nicht erset­zt wer­den Schä­den, die an Dir selb­st (oder Deinen mit Dir in ein­er Woh­nung leben­den Fam­i­lien­ange­höri­gen) entste­hen, z. B. durch einen Sturz vom eige­nen Pferd.

Eine Haftpflichtver­sicherung übern­immt immer nur Schä­den an Drit­ten – niemals jedoch Eigen­schä­den.

Es ist daher max­i­mal wichtig, dass Du für Deine eigene Sicher­heit sorgst und z. B. Dein Einkom­men mit­tels entsprechen­der Maß­nah­men (Beruf­sun­fähigkeit­srente u. ä.) absich­erst!

Umgekehrter Fall: Wie erfahre ich, wo (und ob) jemand anderes haftpflichtversichert ist?

Gar nicht. Dies fällt unter den Daten­schutz. Zudem gehen Dich fremde Ver­sicherung nie etwas an. NIE!

Beispiel: Du wirst von einem frem­den Pferd gebuck­elt, wirst schw­er ver­let­zt und wirst nie wieder richtig arbeit­en kön­nen. Der Hal­ter ist nicht ver­sichert (auch wenn er ggfs. vorher das Gegen­teil behauptete).

Dadurch, dass Du nun auf Hartz IV lan­d­est, geht Dein Haus in die Zwangsver­steigerung, Dein Auto vom Hof, Deine kul­turellen Aktiv­itäten gehen ver­loren, Dein Eis isst nun jemand anderes in der Eis­diele, Deine Fam­i­lie wird lei­den, usw. usf… Angesichts dieser Trag­weite fragst Du nach anderen Ver­sicherun­gen, anstatt Dich selb­st zu küm­mern?

Nein, nicht wirk­lich…. oder?

Faz­it: Die Frage nach frem­den Ver­sicherun­gen ist max­i­mal sinnbe­fre­it. Lasse Dich nicht zu solch kurzsichtigem Denken ver­leit­en. Du bist für Dich und Dein Leben ver­ant­wortlich, nicht andere!

Vierpfotenmakler — THV

Die wahrschein­lich beste Pfer­de­hal­ter­haftpflichtver­sicherung aller Zeit­en.

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