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Aktuelle Seite: Startseite / Pferde OP- & Krankenversicherung

Pferde OP- & Krankenversicherung

Für Men­schen ist sie Pflicht, da erscheint die Pfer­dekranken­ver­sicherung doch zumin­d­est sin­nvoll, oder?

Ja und nein. Im Gegen­satz zur huma­nen Kranken­ver­sicherung ist die Kranken­ver­sicherung für das Pferd eben keine Pflicht, son­dern option­al. Ob sie sin­nvoll sind, entschei­det immer der Einzelfall.

Generell wird unter­schieden zwis­chen der Pferde OP-Ver­sicherung und der wirk­lichen Kranken­ver­sicherung (Vol­lver­sicherung). Auch die gibt es natür­lich wieder mit ver­schiede­nen Tar­ifen und unter­schiedlichen Leis­tun­gen.

Blogartikel zum Thema Pferde OP-& Krankenversicherung

Die miese Nummer mit der Pferde — OP-Versicherung

Wie prak­tisch: Das neu gekaufte Pferd wurde bere­its mit ein­er OP-Ver­sicherung aus­ges­tat­tet — dann kann der beste­hende Ver­trag ja ein­fach über­nom­men wer­den!
Oder doch nicht?

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Abzocke? Beitragsexplosion bei Pferde OP-Versicherungen!

Es ist wieder so weit. Kaum wird die GOT ein wenig nach oben angepasst, kom­men die geldgeilen Ver­sicher­er aus den Löch­ern gekrochen und knallen uns armen Pfer­de­hal­tern eine Beitrag­sex­plo­sion aller­fe­in­ster Güteklasse um die Ohren: die OP-Ver­sicherun­­gen wer­den deut­lich teur­er!

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Pferde OP-Versicherung

Um gle­ich bei der Sinnhaftigkeit zu bleiben: Die OP-Ver­sicherung sichert gegen einen recht über­schaubaren Beitrag Sum­men ab, die schnell prob­lema­tisch wer­den kön­nen. Eine Kolik-OP kann heutzu­tage fün­f­stel­lige Kosten verur­sachen — das tut richtig weh. Im schlimm­sten Fall muss das geliebte Pferd ster­ben, weil das Geld für die OP fehlt.

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellt sich hier also gar nicht mehr.

Auch für die unter uns, die mehrere zehn­tausend Euro in der Hin­ter­hand haben und somit in keine bedrohliche Lage kämen, ist eine solche Absicherung zumin­d­est sehr char­mant, denn: klein­er Beitrag, großer Nutzen.

Wichtige Leistungen der OP-Versicherung für Pferde

Die wichtig­sten Funk­tio­nen ein­er OP-Ver­sicherung sind — ganz all­ge­mein gehal­ten — die Über­nahme der Kosten für

  • die OP selb­st
  • die unmit­tel­bar vor­ange­hen­den Vorun­ter­suchun­gen
  • die Nach­be­hand­lung inkl. Ein­stel­lkosten in der Klinik
  • Kosten für damit zusam­men­hän­gende Medika­mente und Ver­bands­ma­te­ri­alien.

Die Anbi­eter unter­schei­den sich in vie­len Punk­ten. Diese alle aufzuführen, würde den Rah­men spren­gen; dazu kommt der stete Wan­del des Mark­tes. Was ich hier heute schreibe, kann mor­gen schon über­holt sein.

Daher nur die wichtig­sten Punk­te:

Manch ein Anbi­eter übern­immt die Kosten nur bis zu einem bes­timmten Betrag je OP oder je Ver­sicherungs­jahr. Alles was darüber hin­aus geht, zahlst Du selb­st.

Vorteil: diese Absicherun­gen sind im Gegen­zug etwas gün­stiger. Wie sin­nvoll das Eins­paren von Beiträ­gen ist, wenn wir sowieso nur über kleine zweis­tel­lige Zahlen reden, sei dahingestellt. Aber selb­st hier bleibt es beim “es kommt drauf an”: für einen Pfer­de­be­trieb, der seine Kosten­be­las­tung in einem gewis­sen Rah­men ein­gren­zen möchte, kön­nen solche Tar­ife sehr inter­es­sant sein.

Der zweite große Unter­schied liegt in der Begren­zung auf die unter­schiedlichen GOT-Sätze. Manch ein Anbi­eter geht nur bis zum ein­fachen Satz, ein ander­er verzichtet auf jede Begren­zung. Dass sich auch dies im Preis nieder­schlägt, liegt auf der Hand.

GOT: Gebührenord­nung für Tierärzte. Diese bes­timmt die Preise für Behand­lun­gen. Möglich ist der ein- bis vier­fache Satz. Der Tier­arzt entschei­det je nach Schwierigkeits­grad, Dringlichkeit (Not­fall) und Zeit (während oder außer­halb der Arbeit­szeit­en) und anderem, welch­er GOT-Satz berech­net wird. Mehr dazu auf der Web­site der Bun­destierärztekam­mer

Von ein­er Begren­zung auf den ein­fachen Satz ist grund­sät­zlich mas­siv abzu­rat­en — der Umkehrschluss, ein Verzicht auf jede Begren­zung sei nun das Non­plusul­tra ist aber auch nicht kor­rekt.

Denn wir haben ja noch weit­ere Unter­schei­dungsmerk­male, z. B. den: Leis­tung­sum­fang.

Manch ein Anbi­eter wirbt mit der ger­ade aufge­führten “vollen Leis­tung” in Bezug auf die GOT. Wenn gle­ichzeit­ig die die Anzahl (oder Art) der ver­sicherten OPs stark eingeschränkt wird, ist dies allerd­ings schnell prob­lema­tisch. Doof kann es auch dann wer­den, wenn mit der OP ein sta­tionär­er Aufen­thalt zwin­gend voraus­ge­set­zt wird. Ganz hart ist die Unter­schei­dung zwis­chen “medi­zinisch indizierten” und “über­lebenswichti­gen” OPs.

Dage­gen ist die Beschränkung auf OPs unter Voll­narkose (im Gegen­satz zur offe­nen Regelung, die auch bei Stand­narkosen leis­tet) ger­adezu harm­los, zumal sie wesentlich trans­par­enter kom­mu­niziert wird.
Aber auch zwis­chen den einzel­nen “Paketen” beim gle­ichen Ver­sicher­er gibt es enorme Unter­schiede.

Faus­tregel: Fin­ger weg von “Basis-Deck­un­gen” und hin zum max­i­malen Umfang.

Pferde OP-Versicherung mit Negativ- statt Positiv-Liste wählen

Eine weit­ere Faus­tregel kann fest­ge­hal­ten wer­den: immer einen Ver­sicher­er / Tarif mit Neg­a­tiv- statt ein­er Pos­i­tiv-Liste wählen.

Der Unter­schied? Eine Pos­i­tiv-Liste lis­tet (abschließend) auf, was ver­sichert ist. Eine Neg­a­tiv-Liste dage­gen das, was nicht ver­sichert ist. Was nicht drauf ste­ht, ist nicht aus­geschlossen. Let­ztere Sys­tem­atik ist über­sichtlich­er, trans­par­enter und dynamisch, denn: neue Behand­lungsmeth­o­d­en gel­ten automa­tisch als mitver­sichert. Außer sie wur­den an der­er Stelle wieder vor­sor­glich aus­geklauselt.

Was kostet die Pferde OP-Versicherung?

Die Kosten ein­er solchen OP-Ver­sicherung schwanken gewaltig. Es gibt so viele Para­me­ter, die den Preis nicht nur bee­in­flussen, son­dern maßge­blich bes­tim­men:

  • der Leis­tung­sum­fang
  • das Alter des Pfer­des
  • die Höhe der Selb­st­beteili­gung
  • die Laufzeit / ein möglich­er Laufzeitra­batt
  • die Zahlweise
  • …

Pferde Krankenversicherung

Wen­den wir uns der Cham­pi­ons League zu: der (Voll-)Krankenversicherung für Pferde. Wie es der Name schon ver­muten lässt, han­delt es sich hier um eine “richtige”, sprich (weitest­ge­hend) vol­lum­fängliche Absicherung.

Wichtige Leistungen der Pferdekrankenversicherung

Neben (meist sta­tionär stat­tfind­en­den) Oper­a­tio­nen ist hier qua­si “alles” ver­sichert, ambu­lante und sta­tionäre Behand­lun­gen, — solange eine medi­zinis­che Indika­tion, sprich: Notwendigkeit vor­liegt.

Kos­metis­che Ein­griffe fall­en nicht unter den Ver­sicherungss­chutz, pro­phy­lak­tis­che Behand­lun­gen nur sehr eingeschränkt und bei den Heil­neben­berufen wird es ganz eng.

Die Prob­lematik liegt auf der Hand: Vor­sorge-Behand­lun­gen laufen meist außer­halb ein­er vere­in­barten Selb­st­beteili­gung, also wäre der ein oder andere schnell ver­sucht, eine medi­zinisch notwendi­ge Behand­lung vom TA als “Vor­sorge-Unter­suchung” abrech­nen zu lassen. Damit würde die — an sich ja sehr gute Idee! — schnell miss­braucht und die Kalku­la­tion­s­grund­lage des Ver­sicher­ers zer­stört.

Heilpraktiker, Osteo, Chiropraktiker etc.?

Apro­pos Kalku­la­tion­s­grund­lage: die Kalku­la­tion der Ver­sicherungs­beiträge beruht auf Sta­tis­tiken und nicht zulet­zt der GOT. Heil­prak­tik­er & Co. haben lei­der keine solche ein­heitliche Abrech­nungs­grund­lage, sind also ver­sicher­er­seit­ig nicht kalkuli­er- und somit nicht ver­sicherbar.

Das ist zwar schade, aber in Anbe­tra­cht der Lage auch ver­ständlich.

Von diesen kleinen Schwach­punk­ten abge­se­hen, ist so eine Pfer­dekranken­ver­sicherung schon sehr sexy. Freie Tier­arzt­wahl, Medika­mente inkl., Zah­narzt inkl., Pro­phy­laxe (teil­weise) inkl… Das ist schon eine feine Sache!

Ist die Krankenversicherung für Pferde also sinnvoll?

Kom­men wir direkt zur Gretchen­frage: ergibt so etwas Sinn?

Klare Sache: Jein!

Ich ver­gle­iche die Pferde-KV gerne mit einem Super­sport­wa­gen und ein­er Vol­lka­skover­sicherung. Wer sich den Super­sport­wa­gen als Drit­tfahrzeug / als reines Spielzeug leis­ten kann, braucht ihn nicht — der­jenige will ihn ein­fach nur haben. Wäre das Auto nach einem Unfall Schrott, dann wäre das sehr ärg­er­lich, aber keineswegs exis­tenzbedro­hend. Die Vol­lka­skover­sicherung wäre also hier “nice to have”, aber kein notwendi­ges Muss.

Das Gle­iche kann man — in etwa — auf die Pferde-Kranken­ver­sicherung über­tra­gen. Wer sich ohne diese Absicherung ein Pferd nicht leis­ten kön­nte, sollte erst gar keines haben. Wer sie sich gön­nen möchte, braucht sie also nicht, son­dern will sie ein­fach nur haben. Sei es fürs gute Bauchge­fühl oder für ein Max­i­mum an Sicher­heit. Nach dem Mot­to “man weiß ja nie, wie blöd es kom­men kann”.

Ich per­sön­lich habe eine Kranken­ver­sicherung für mein Pferd. Aus eben jenen Grün­den. Es fühlt sich gut an, nicht für sich selb­st und die Fam­i­lie, son­dern auch fürs Pferd alles Erden­kliche getan und für alle Even­tu­al­itäten vorge­sorgt zu haben.

Selb­st wenn es im Leben mal knüp­peldick kom­men sollte, kann trotz­dem der Tier­arzt gerufen und jede erforder­liche Behand­lung durchge­führt wer­den.

Was kostet die Pferdekrankenversicheurng?

Die Kosten liegen im Ver­gle­ich zur OP-Ver­sicherung viel höher. Das ist ja auch logisch, schließlich ist der Ver­sicherung­sum­fang eben­falls viel höher!

Eben­so ist auch hier die Spiel­wiese extrem groß. Die größte Auswirkung hat hier die Höhe der Selb­st­beteili­gung. Es gibt sie als prozen­tualen Selb­st­be­halt und als absoluten. Im ersten Fall beteiligt sich der Ver­sicher­er schon ab der allerersten Rech­nung — aber nur anteilig (z. B. 80%). Im zweit­en Fall beteiligt sich der Ver­sicher­er erst ab dem Über­schre­it­en ein­er gewis­sen Höhe, z. B. 500 oder auch 1.000 € p. a..

Leistungsgrenzen der Pferde Krankenversicherung

Auch hier find­en wir wieder eine große Spiel­wiese: manch ein Ver­sicher­er hat ein Jahres­lim­it, leis­tet also nur bis z.B. 5.000 € pro Jahr, ein ander­er verzichtet auf eine solche Ein­schränkung.

Hier emp­fiehlt es sich, genau hinzuschauen. Manch ein ver­meintlich “beson­ders gün­stiges” Ange­bot ent­pup­pt sich so schnell als Luft­num­mer.

Pferde Kranken- & OP-Versicherung: Wartezeiten & Ausnahmen

Die Wartezeit­en vari­ieren erhe­blich. Einige Ver­sicher­er verzicht­en bei Unfällen auf eine Wartezeit, leis­ten also qua­si sofort. Andere haben hier Wartezeit­en von bis zu einem Monat. Knif­fliger wird es bei den “nor­malen” Leis­tun­gen. Während die Wartezeit­en für Koliken eben­falls von “nicht vorhan­den” bis zu über einem Monat reichen kön­nen, sind alle anderen Behand­lun­gen mit Wartezeit­en von min. einem Monat bis hin zu einem hal­ben Jahr belegt.

Einen Son­der­fall stellen die Chip-Oper­a­tio­nen dar: in vie­len Tar­ifen sind sie erst gar nicht mitver­sichert, wenn doch, dann meist mit Begren­zun­gen (sog. “Sub­lim­its”) und Wartezeit­en von 12 (und mehr) Monat­en.

Normalerweise nicht versicherte Kosten in Pferde OP- & Krankenversicherung

Klas­sis­che Auss­chlüsse in bei­den Ver­sicherungs­for­men sind:

  • medi­zinisch nicht notwendi­ge Behand­lun­gen
  • kos­metis­che Ein­griffe
  • Kas­tra­tio­nen ohne medi­zinis­che Notwendigkeit
  • Her­stel­lung ras­se­typ­is­ch­er Stan­dards

Dazu kom­men Vor­erkrankun­gen, die bere­its zu Ver­trags­be­ginn bestanden. Diese wer­den häu­fig geklauselt, sprich: vom Ver­sicherungss­chutz aus­geschlossen.

Vor­sicht — Vor­erkrankun­gen zu ver­schweigen ist keine gute Idee

Wer hier auf die Idee kommt, eine Vor­erkrankung zu ver­schweigen, beg­ibt sich auf ganz dünnes Eis! Auch die Behaup­tung, man habe davon nichts gewusst, hil­ft meist nicht.

Denn:
Zum einen haben die Ver­sicher­er entsprechende Klauseln im Ver­trag, welche bei Ver­tragsab­schluss beste­hende Erkrankun­gen kat­e­gorisch auss­chließen — egal ob diese bekan­nt oder unbekan­nt sind.
Zum zweit­en kann man auch im Nach­hinein oft sehr ziel­sich­er fest­stellen, ob eine Erkrankung wirk­lich erst­ma­lig auf­trat oder ob da vorher schon “was im Busch war”.

Drit­tens und let­ztens ste­hen einem Ver­sicher­er bei ein­er vorver­traglichen Anzeigepflichtver­let­zung (auf Deutsch: bei Ver­schweigen von Vor­erkrankun­gen / bei Falschangaben im Antrag) weitre­ichende Rechte zu: von der Kündi­gung über den Rück­tritt bis hin zur Anfech­tung wg. Arglist reicht das Waf­fe­narse­nal.

Im aller­schlimm­sten Fall dro­ht eine Anzeige wegen Ver­sicherungs­be­trug. Sieh hierzu die §§ 19ff VVG, 263 StGB und 324 BGB.

Kurz: nicht machen!

OP- und Krankenversicherung für ältere Pferde

Kurz und schmer­z­los: Das kann man meist vergessen. Die Gründe sind zahlre­ich:

Zum ersten ist ab einem gewis­sen Alter schlichtweg seit­ens der Ver­sicher­er Schluss: ab Alter x wird ein Pferd ein­fach nicht mehr angenom­men. Welch­es Alter dies ist, hängt vom Ver­sicher­er, der Ver­sicherungsart und teil­weise auch dem Tarif ab.

Zum zweit­en spie­len auch die Vor­erkrankun­gen eine Rolle — die meis­ten Erkrankun­gen führen zu Auss­chlüssen oder gar ein­er kom­plet­ten Ablehnung.

Zum guten Schluss kommt auch die Frage der Moral auf: ist es noch tierg­erecht, ein sehr altes Pferd ein­er OP zu unterziehen?

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