Vierpfotenmakler

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27. November 2022 1 Kommentar

Voll knorke! DIY-Heubedampfer für unter 100€!

Heube­dampfer sind echt sauteuer. Deshalb gibt es im Netz viele do-it-your­self-Anleitun­gen zum kostengün­sti­gen Nach­bau.

Als Ver­sicherungs­mak­ler ist es ja bekan­nter­maßen eine unser­er Haup­tauf­gaben, unseren Kun­den Geld zu sparen. Deshalb gibt es ja auch Mak­ler, die auch Strom- und Gaspreis-Ver­gle­iche bieten. Wir kön­nen aber noch mehr: lies hier den Bau­plan für den ulti­ma­tiv­en (!) Heube­dampfer für unter 100 €! Das wird ne brand­heiße Num­mer, ver­sprochen!

Und schon geht´s los! Hui!

Als erstes brauchst Du eine schnieke Regen­tonne — die gibt es schon für 20 € beim Bau­markt. Dann noch einen Dampf-Tape­ten­lös­er. Die gibt es ab ca. 35 — 55 €. Dazu kommt dann noch ein biss­chen Kleinkram und eine Git­ter­erhöhung.

Als Werkzeug brauchen wir ein biss­chen Panz­er­tape, nen Akkuschrauber, ggfs. ne Heißk­le­bepis­tole und WD40. OK, das WD40 nicht wirk­lich, aber immer wenn ich an Panz­er­tape denke, denke ich auch an WD40. Alte Heimw­erk­er-Krankheit.

Der Rest liegt auf der Hand: Mit dem Akkuschrauber wird irgend­wie ein Loch in die Regen­tonne geza­ubert. Als näch­stes fud­delst Du da das Rohr des Tape­ten­ablösers durch und fix­ierst es mit dem Panz­er­tape mit­tig in der Tonne. Zwis­chen­durch gerne am WD40 schnüf­feln.

Jet­zt fehlt auch nur noch die Git­ter­erhöhung. Dazu eignet sich ein Fahrrad­ko­rb, ein aus­ge­lutschter Grill­rost, o. ä.. Das gewün­schte (oder ein­fach nur zufäl­lig griff­bere­ite) Uten­sil Dein­er Wahl musst Du nun nur noch irgend­wie in die Tonne fud­deln. Entwed­er mit der Heißk­le­bepis­tole, dem Panz­er­tape, Kabel­bindern oder auch mit Tüd­del­band. Am Ende muss sie so Pi x Dau­men 20–30 cm über dem Boden der Tonne schweben. Einen Fahrrad­ko­rb kannst Du ein­fach nur mit der Öff­nung nach unten auf den Boden pack­en — fer­tig.

Jet­zt nur noch das Heu rein schmeißen, Tape­ten­lös­er mit Wass­er befüllen, anwer­fen, Bier trinken. Zwis­chen­durch gerne ne Prise WD40 durch die Nase ziehen. Geilo­mat!

Es geht sog­ar mit Zeitschal­tung!

Wenn Du magst, kannst Du sog­ar eine Zeitschal­tuhr nutzen. Der selb­st gebaute Heube­dampfer schal­tet sich dann zur eingestell­ten Zeit selb­st ein. So kann das Heu bedampfen, während Du Dich anderen Din­gen widmest. Zum Beispiel indem der Heube­dampfer Marke “Alter, was knallt das WD40!” seine Arbeit aufn­immt, während Du noch schläf­st oder am anderen Ende der Rei­tan­lage den neuen Loes­dau-Kat­a­log durch­blät­terst.

Ref­eren­zen

Dies alles habe ich mir natür­lich nicht alleine aus­gedacht. Da gibt es viele andere kluge Köpfe, die Dich gerne — und mit bester Absicht — mit hil­fre­ichen Tipps ver­sor­gen. Auf ein­er DIY-Seite lautet es wortwörtlich:

Der Heube­dampfer zum sel­ber bauen ist eine super Alter­na­tive zu den teuren Pro­duk­ten auf dem Markt. Der Dampf­tape­ten­ablös­er eignet sich her­vor­ra­gend zu dieser Zweck­ent­frem­dung.

Zweck­ent­frem­dung… Ha. Haha. Haha­ha! Wir Reit­er führen das Teil doch erst sein­er eigentlichen Bes­tim­mung zu, nicht wahr?

Die Miesepeter — oder: die, die dage­gen sind

Ja ja ja, es gibt natür­lich — wie immer — auch neg­a­tive Stim­men hierzu. Irgen­dein­er hat ja immer was zu meck­ern. Im Fall des Heube­dampfers gibt es gle­ich eine ganze Rei­he solch spießiger Klappspat­en und Stock-im-Arsch-Träger. Pah!

a) Zuvorder­st die ganzen Her­steller dieser Tape­ten­lös­er, ich zitiere aus diversen spießi­gen Betrieb­san­leitun­gen:

  • Ver­wen­den Sie auss­chließlich passendes und vom Her­steller zuge­lassenes Zube­hör…
  • Bei diesem Gerät han­delt es sich um ein Pro­dukt für Heimw­erk­er; es ist also nicht für den gewerblichen Ein­satz geeignet…
  • Lassen Sie das Gerät während der Ver­wen­dung niemals unbeauf­sichtigt…
  • Lassen Sie das Gerät nicht unbeauf­sichtigt, wenn es mit dem Netz ver­bun­den ist…
  • Ver­wen­den Sie das Gerät niemals in der Nähe leicht entzündlich­er […] Mate­ri­alien…
  • Das Gerät ist zum Lösen von Tape­ten vorge­se­hen. Jede andere Ver­wen­dung, die in dieser Anleitung nicht aus­drück­lich zuge­lassen wird, kann […] eine ern­sthafte Gefahr für den Benutzer darstellen…
  • Der Dampf­tape­ten­ablös­er ist auss­chließlich für die Ablö­sung von Tape­ten vorge­se­hen…
  • Alle weit­eren Anwen­dun­gen […] gel­ten als nicht bes­tim­mungs­gemäße Ver­wen­dung…
  • Dieses Gerät ist nicht zur gewerblichen Nutzung geeignet. […]
  • Zweck­ent­frem­den Sie die Anschlus­sleitun­gen nicht…
  • Der Gebrauch von Elek­trow­erkzeu­gen für andere als die vorge­se­henen Anwen­dun­gen kann zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen…
  • BlaBlaBlaaa.…

Aber nicht genug damit. Auch andere tra­gen den Stock ganz tief im Arsch. Als näch­stes zitiere ich:

b) Die Lang­weil­er-Gesellschaft VdS (Prüf- und Zer­ti­fizier­stelle zur betriebl. Schaden­ver­hü­tung):

  • Auszug VdS 2015, Merk­blatt „Elek­trische Geräte und Anla­gen“, Absatz 2.4:
    Herde, Kocher, Frit­teusen, Tauch­sieder, Bügel­geräte, Hei­zlüfter, Wärmes­trahler, Lade-Net­zteile /für Handys, Lap­tops) und der­gle­ichen sind so aufzustellen und zu benutzen, dass sich hier­aus keine Brandge­fahr für die Umge­bung ergeben.
  • Auszug VdS 2046, “Sicher­heitsvorschriften für elek­trische Anla­gen bis 1000 Volt”, Absatz 2.11, (Kapi­tel Elek­trowärmegeräte):
    Elek­trowärmegeräte sind so anzubrin­gen bzw. aufzustellen, dass sie keinen Brand verur­sachen kön­nen. Die Betrieb­san­weisung für das jew­eilige Gerät ist unbe­d­ingt zu beacht­en.
  • Laber, Rhar­bar­ber…

c) Weit­er geht es mit den verklemmten Sock­en der BG / der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung:

Die DGVU-Vorschriften:

  • § 3 (1): Der Unternehmer hat dafür zu sor­gen, dass elek­trische Anla­gen und Betrieb­smit­tel nur von ein­er Elek­tro­fachkraft [… ]errichtet, geän­dert und instandge­hal­ten wer­den. Der Unternehmer hat fern­er dafür zu sor­gen, dass die elek­trischen Anla­gen und Betrieb­smit­tel den elek­trotech­nis­chen Regeln entsprechend betrieben wer­den.
  • § 5 (1): Der Unternehmer hat dafür zu sor­gen, dass die elek­trischen Anla­gen […] auf ihren ord­nungs­gemäßen Zus­tand geprüft wer­den vor der ersten Inbe­trieb­nahme und nach ein­er Änderung oder Instand­set­zung vor der Wieder­in­be­trieb­nahme durch eine Elek­tro­fachkraft […]

Ganz neben­bei sollen sämtliche Elek­troin­stal­la­tio­nen ein­er regelmäßi­gen Über­prü­fung durch eine Elek­tro­fachkraft erfol­gen (der sog. “E‑Check”)… Muha­ha­ha! Wer macht denn sowas?!?

d) Jet­zt kommt´s knüp­peldick: die Spaßvögel der Ver­sicherungswirtschaft kom­men zu Wort:

Die haben uns ja ger­ade noch gefehlt! Hören wir uns mal an, was diese Unter­schicht­en-Schlip­sträger zu ver­laut­en haben:

Die haben für so etwas tat­säch­lich extra eine Klausel parat, haha! Sie hat sog­ar eine Num­mer: 3602. Diese Klausel lautet (Zitat aus den Musterbe­din­gun­gen des GdV):

  • Der Ver­sicherungsnehmer hat die elek­trischen Anla­gen alle … Monate auf seine Kosten
    durch einen von [hier unternehmensin­di­vidu­ell eine vom Ver­sicher­er anerkan­nte Zer­ti­fizierungsstelle ein­set­zen] anerkan­nten Sachver­ständi­gen prüfen und sich ein Zeug­nis darüber ausstellen zu lassen. […]
  • Ver­let­zt der Ver­sicherungsnehmer eine der […] Obliegen­heit­en, ist der Ver­sicher­er […] zur Kündi­gung berechtigt oder auch […] leis­tungs­frei.
  • […]

Igitt-igitt: Para­graphen­re­it­erei!

Was ist noch schlim­mer als ver­tikales Reit­en? Richtig, das Reit­en auf Para­graphen! Aber das kön­nen diese Ver­sicherungstypen ja beson­ders gut! Nehmen wir doch mal deren Pornoheftch.… deren Bibel zur Hand: das Ver­sicherungsver­trags­ge­setz (VVG).

Dort lautet es in § 28:

  • (1) Bes­timmt der Ver­trag, dass der Ver­sicher­er bei Ver­let­zung ein­er vom Ver­sicherungsnehmer zu erfül­len­den ver­traglichen Obliegen­heit nicht zur Leis­tung verpflichtet ist, ist er leis­tungs­frei, wenn der Ver­sicherungsnehmer die Obliegen­heit vorsät­zlich ver­let­zt hat. 
  • (2) Im Fall ein­er grob fahrläs­si­gen Ver­let­zung der Obliegen­heit ist der Ver­sicher­er berechtigt, seine Leis­tung in einem der Schwere des Ver­schuldens des Ver­sicherungsnehmers entsprechen­den Ver­hält­nis zu kürzen; die Beweis­last für das Nichtvor­liegen ein­er groben Fahrläs­sigkeit trägt der Ver­sicherungsnehmer.

Unlustig?

Und jet­zt mal ern­sthaft: Du hast Dir so ein DIY-Din­gens in den Stall gestellt? Oder Du duldest es, dass Ein­steller solchen Fud­delkram in Deinem Stal­lun­gen ver­wen­den? Am besten noch mit Zeitschal­tuhr und mit ohne Auf­sicht?

Dann gnade Dir eine der rd. 6.000 Got­theit­en — Dein Ver­sicher­er wird es im Brand­fall nicht tun! Dir bren­nt dann nicht nur der Stall, son­dern schlimm­sten­falls auch Deine finanzielle Exis­tenz unterm Hin­tern weg!

Ne, das gildet nicht für mich!

Ach… Du bist gar nicht gewer­be­treibend? Dein Stall wird rein pri­vat geführt? Die meis­ten Vorschriften tre­f­fen also gar nicht auf Dich zu? Am Arsch die Räu­ber: solch eine Spiel­erei ist auch im pri­vat­en Ver­sicherungs­bere­ich ein Ver­stoß gegen die Obliegen­heit­en; auch Du bist im Fall des Fall­es reif. Wehe Dir, wenn der Brand auch noch Schä­den an Deinem Wohn­haus anrichtet!

Beispiel gefäl­lig? Hier ein Zitat aus dem Bedin­gungswerk ein­er pri­vat­en Sachver­sicherung:

Beson­dere Obliegen­heit­en des Ver­sicherungsnehmers vor dem Ver­sicherungs­fall, Sicher­heitsvorschriften

Bei der Pla­nung, Errich­tung und beim Betrieb der haustech­nis­chen Anla­gen sind sämtliche behördlichen und geset­zlichen Bes­tim­mungen und Sicher­heitsvorschriften sowie alle vere­in­barten Obliegen­heit­en einzuhal­ten. Dies gilt auch für die vom Anla­gen-Her­steller vorgegebe­nen Vorschriften und Hin­weise zur Instal­la­tion, Wartung und Pflege der ver­sicherten Anlage(n) sowie des mitver­sicherten Zube­hörs […]

Unlustig.

Aber… aber… aber das wusste ich doch gar nicht!

Wie, das alles hat man Dir noch nie gesagt? Das wurde nie bei der Antrag­stel­lung zu Deinen Ver­sicherun­gen abge­fragt?

Du weißt auch gar nicht, was ein E‑Check ist? Von der Gara­gen­verord­nung hast Du auch noch nie gehört? Sicherungs- und Brand­schutzvorschriften sind jet­zt nicht so ganz Dein The­ma? Und was (anzeigepflichtige) “gefahrerhöhende Umstände” sind, weißt Du auch nicht?

Die schlechte Nachricht: Wed­er das VVG noch irgen­deine der o. a. Regelun­gen ken­nt den Zusatz “Ach, wenn der Kunde das alles nicht wusste, ja dann ist alles wieder gut!”. Hast Du gegen die Obliegen­heit­en ver­stoßen, dann wird die Luft sofort dünn. Ganz dünn!

Erlö­sung

Du möcht­est Sicher­heit haben? Dann wende Dich doch an einen Ver­sicherungs­mak­ler! Am besten an einen, dessen Team sich nicht nur mit dieser Materie sehr gut ausken­nt und sofort alles auf mögliche (“ver­steck­te”) Gefahrerhöhun­gen und Stolper­fall­en durch­leuchtet, son­dern auch mit­tels spezieller Hochleis­tungs-Deck­ungskonzepte zusät­zliche Sicher­heit schafft!

Super Idee, aber wo finde ich solch ein gottgle­ich­es Wesen?

Da muss ich lei­der auch passen. Ich habe echt keine Ahnung. Aber buche Dir doch ein­fach mal einen Ken­nen­lern­ter­min bei uns. Vielle­icht find­en wir ja was raus und kön­nen Dir Kon­tak­t­dat­en geben! ;o)

Klick, Klick –> Glück

Mein Ter­minkalen­der

Hin­weis: Bitte vor ein­er Ter­min­buchung die FAQ lesen!

Nach­satz

Jaja, ich weiß. Deine Fre­unde, Face­book, Dr. Google usw. sagen Dir was anderes. Die haben alle “eine Ver­sicherung” und sind da “voll zufrieden”.

Vielle­icht gab es ja sog­ar mal einen Schaden­fall, bei dem “alles super!” war. Das ist auch total schön. Natür­lich laufen die meis­ten Fälle glatt. Aber nicht jed­er Fall ist gle­ich gelagert und nicht jed­er hat die gle­ichen Vorschriften einzuhal­ten. Dazu kommt, dass all Deine Fre­unde in Sachen Ver­sicherun­gen min­destens genau so blöd sind wie .… ähh.… verzei­he mir die Direk­theit… wie Du selb­st. ;o) Auf deren Gesabbel kannst Du also nichts geben.

Entschuldige die harte Aus­druck­sweise — aber nach über zwei Jahrzehn­ten in der Branche kenne ich so ziem­lich jeden blö­den Spruch. Wir zeigen Dir dage­gen im Laufe der Beratung, dass wir bei sowas keine hal­ben Sachen machen und Deine Belange ernst nehmen. Ver­sprochen. :o)

Dann erfährst Du (bei Bedarf) auch, welche Rolle über­hän­gende Däch­er, gepark­te Treck­er und / oder Arbeits­maschi­nen spie­len, warum immer ein Blick in den amtlichen Lage­plan und (meist) ein­er in die Bau­genehmi­gung nötig ist und so einiges mehr…

Titel­bild: Dampft nur nach har­ter Arbeit: mein Röschen. Geza­ubert wurde das Bild von Sabine Scharn­berg, https://www.sabinescharnberg.com/.

2. Foto: Von “Bee­ki” (Pixy­bay) gegen eine “Tasse Kaf­fee-Spende”.

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Hups, das waren ja schon vier High­lights… Jet­zt wird´s aber Zeit: Nu klick schon endlich:

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Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

Kommentare

  1. Frank Buchacher meint

    9. Januar 2023 um 16:49

    Hi Den­nis,
    kurze Klugscheis­serei, meis­tens bren­nt der Tape­tenbe­dampfer nicht direkt ab im Falle des Fall­es son­dern der Brand entste­ht meis­tens in der Steck­dose, wo das Gerät angeschlossen ist, oder in ein­er Abzweig­dose. Diese kann auch weit­er ent­fer­nt sein vom Gerät. Ich habe lei­der schon viele gefährliche Elek­tron­in­stal­la­tio­nen an Ställen gese­hen wo ich schon war und dort wäre bei Anschluß eine großen Ver­brauch­ers für Län­gere Zeit bes­timmt mal ein Brand aufge­brochen. Lange Rede kurz­er Sinn, Stall­be­treiber müssen regelmäßig ihre elek­trischen Anla­gen prüfen.
    VG

    Frank

    Antworten

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