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4. Januar 2023 Kommentar verfassen

Pferdehalterhaftpflicht: kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit!

Eigentlich ist schon lange bekan­nt und in jed­er Face­book-Gruppe find­et sich min­destens eine Per­son, die Dich dran erin­nert, falls Du es ver­gisst: Haftpflichtver­sicherun­gen leis­ten nicht bei grober Fahrläs­sigkeit!

Warum dies so ist und was Du beacht­en musst, möchte ich hier ein­mal genau beleucht­en.

Lassen wir erst ein­mal die Aufgek­lärten zu Wort kom­men:

Hier erst ein­mal eine dieser net­ten, hil­fs­bere­it­en und max­i­mal aufgek­lärten Per­so­n­en aus Face­book:

Ja, da hat jemand voll den Durch­blick!

Auf ein­er Pfer­de­seite wird auch davor gewarnt, sich mit drei-acht im Turm in den Sat­tel zu schwin­gen (meine per­sön­liche Empfehlung: Reit­en nur mit max­i­mal drei Caipir­in­ha, vier Gin Ton­ic und 17 Bierchen im Kopp — bis dahin geht´s ohne Prob­leme!):

Lassen wir nun die echt­en Profis zu Wort kom­men:

Zuerst ein Zitat von der FN höch­st­per­sön­lich (wir alle wis­sen, dass die FN in Sachen Ver­sicherun­gen schon immer eine wahre Insti­tu­tion war):

Die FN bedi­ente sich hier übri­gens eines Experten, welch­er hier zitiert wird.

Und nun ein Kol­lege, der es richtig krachen lässt:

Seine Äußerun­gen kön­nte man jet­zt min­i­mal kri­tisch sehen, Erb­sen­zäh­ler wür­den das Ganze gar als hirn­ris­sig beze­ich­nen, aber wir wollen mal nicht so sein. Denn im näch­sten Absatz warnt er seine Leser vor den bösen Fall­en eines grob fahrläs­si­gen Han­delns — und das muss man ein­fach lobend her­vorheben und kann über solch “kleine” fach­liche Fehler hin­weg sehen:

Ja, der Regress von Haftpflichtver­sicher­ern gegen ihre eige­nen “Mit­glieder” (sic!) ist ein bös­es The­ma. Fast jed­er hat doch jeman­den im Fre­un­des- oder Bekan­ntenkreis, der vom eige­nen Haftpflichtver­sicher­er plattgemacht wurde, nicht wahr? Kennste? Kennste. Ja sich­er doch.

Weit­er geht es mit den Hin­weisen der Profis

Aber auch andere Spezial­is­ten war­nen mit Nach­druck, schau hier:

Weit­er noch, sie empfehlen aus­drück­lich, beim Abschluss ein­er PHV / THV genau darauf zu acht­en, dass die grobe Fahrläs­sigkeit expliz­it eingeschlossen wurde:

Jet­zt noch die Ver­brauch­er­schützer

Hier ein Auszug aus ein­er Seite von Ver­brauch­er­schützern, diese war­nen sog­ar expliz­it vor “Bil­lig­tar­ifen”, weil ger­ade dort das The­ma “grobe Fahrläs­sigkeit” meist nicht mitver­sichert ist:

Die Dumm­schwätzer

An dieser Stelle muss ich mich selb­st wohl ganz kri­tisch betra­cht­en. Ich geste­he: ich habe ein­mal das Gegen­teil behauptet. Die am Anfang dieses Beitrages zitierte Userin auf Face­book hat mich dafür auch gle­ich — und ich geste­he: völ­lig zu Recht! — abge­watscht. Auf meinen Hin­weis, dass ich Profi sei, kon­terte sie wie fol­gt:

Ja, da habe ich mir wohl zu Recht eine ordentliche Ohrfeige abge­holt. Ich behauptete näm­lich auch noch, dass es eine der Haup­tauf­gaben eines Haftpflichtver­sicher­ers sei, jeden Schaden­fall rechtlich zu bew­erten und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Was für ein Hum­bug!

Hat hier jemand “grob fahrläs­sig” gesagt?!?

Jet­zt ein­mal Tacheles

Natür­lich ist das alles völ­liger Käse! Die grobe Fahrläs­sigkeit ist in jed­er (!) Pri­vat- oder Tier­hal­ter-Haftpflichtver­sicherung mitver­sichert, PUNKT. Woher dieser oben aufge­führte, unfass­bare Hum­bug stammt und warum ihn selb­st “Experten” von sich geben? Darüber kann man nur spekulieren. Vielle­icht beste­ht deren “Fach­lit­er­atur” ein­fach nur aus bun­ten Wer­be­prospek­ten divers­er Ver­sicher­er? Das würde es tat­säch­lich erk­lären!

Ein weit­er­er Ansatz: Face­book ist voll von Laien. Sehr mit­teilungs­freudi­gen Laien. Diese meinen, sich ohne jeden Hauch an Fach­wis­sen zu solchen The­men äußern zu kön­nen. Sie stolpern häu­fig über § 81 VVG — und darin wird tat­säch­lich die grobe Fahrläs­sigkeit behan­delt. Da ste­ht, dass die Ver­sicher­er bei grober Fahrläs­sigkeit ihre Leis­tung min­dern (aber nicht (!) zwangsläu­fig kom­plett ver­weigern!) dür­fen.

Aber: dieser Para­graph gilt für die Schaden­ver­sicherung, beispiel­sweise also ein­er Haus­rat- oder Wohnge­bäude­ver­sicherung. Das hat aber nichts mit der Haftpflichtver­sicherung zu tun! Ganz deut­lich wird dies im fol­gen­den Link, dieser führt Dich zum Inhaltsverze­ich­nis des VVG — da kannst Du super erken­nen, in welch­es Kapi­tel der § 81 fällt:

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html

Auflö­sung

Die Wahrheit steckt in vie­len Details. Es begin­nt damit, dass man erst ein­mal im richti­gen Kapi­tel des VVG lesen muss — und somit bei § 103 VVG lan­det, in dem ganz klar gesagt wird, dass ein Haftpflichtver­sicher­er bei (wider­rechtlichem) Vor­satz raus ist. Vor­satz! Kein Wort von grober Fahrläs­sigkeit!

Weit­er geht es mit den Musterbe­din­gun­gen des GdV (Gesamtver­band der Ver­sicher­er). Dort wird an § 103 VVG weit­er fest­ge­hal­ten. Diese Musterbe­din­gun­gen sind für die Ver­sicher­er zwar nicht rechtlich bindend, sie kön­nen davon im neg­a­tiv­en Sinne abwe­ichen. Aber: mir ist kein einziger Ver­sicher­er bekan­nt, der dies macht. Was wäre das auch für ein Sig­nal? Ein Ver­sicher­er nimmt die schlecht­este / min­der­w­er­tig­ste Grund­lage und ver­schlechtert diese noch weit­er? So blöd ist nun wirk­lich kein­er.

Das Gegen­teil ist der Fall! Einen Beweis kannst Du selb­st find­en: Geh doch mal spaße­shal­ber auf CHECK08/15 und suche Dir die bil­lig­sten Haftpflicht-Tar­ife raus. Klicke dann auf “Tar­ifde­tails” und gebe in die Such­funk­tion das Kürzel “GdV” ein. Siehe da: Du find­est nun auf Anhieb den Hin­weis, dass selb­st die min­der­w­er­tig­sten Tar­ife dadurch gekennze­ich­net sind, dass sie den “Min­dest­stan­dard der GdV-Musterbe­din­gun­gen” ein­hal­ten.

Ergo: Die grobe Fahrläs­sigkeit kann in diesen Tar­ifen also gar nicht aus­geschlossen sein!

Ab hier hil­ft reine Logik weit­er: Wenn selb­st in den min­der­w­er­tig­sten Tar­ifen der Min­d­est-Stan­dard garantiert wird, dann darf man den logis­chen Rückschluss zulassen, dass die besseren / richtig guten Tar­ife diesen Punkt erst recht erfüllen!

Apro­pos “Logik”: Betra­cht­en wir das Ganze ein­mal mit Blick auf das ganz nor­male Leben:

Welchen Sinn sollte eine Haftpflichtver­sicherung noch haben, wenn sie nicht mehr den ganz nor­malen Leben­sum­stän­den, also unserem alltäglichen Han­deln, angepasst wäre?!? Schließlich han­delt jed­er von uns mal schnell “grob fahrläs­sig”! Wäre da jedes Mal der Ver­sicherungss­chutz weg / eingeschränkt, dann hät­ten doch nahezu 100% aller Kun­den mit Ver­sicherungs­fall schon ein­mal Ärg­er mit ihrem Haftpflichtver­sicher­er gehabt, oder?

Faz­it

Lass Dich vom dum­men Gesabbel selb­st ernan­nter Face­book-Experten nicht verun­sich­ern. Die meis­ten haben weniger Ahnung als drei Meter Feld­salat, reißen aber trotz­dem ihre große Klappe auf. Über das “Wis­sen” von Ver­brauch­er­schützern will ich mich erst gar nicht aus­lassen, denn ich möchte den Feld­salat nicht noch mehr belei­di­gen und mir auch keine Klage ein­fan­gen. Was die oben zitierten Kol­le­gen von sich geben, ist bru­tal pein­lich, aber hey — dafür hast Du ja mich. Im Gegen­satz zu den oben zitierten Spaßvögeln behaupte ich nicht ein­fach irgend­was, son­dern lief­ere Dir auch die Bewe­is­führung inkl. Quel­lenangaben. So musst Du mir nicht blind ver­trauen, son­dern kannst Du den Wahrheits­ge­halt mein­er Worte sog­ar nach Belieben über­prüfen.

Warum selb­st “Experten” diesen Unsinn bzgl. der groben Fahrläs­sigkeit behaupten, will sich mir nicht erschließen. Ich will da auch gar nicht lange spekulieren, son­dern möchte diesen Kol­le­gen ein­fach nur empfehlen, ihren Job endlich mal richtig zu machen und die Fach­lit­er­atur zu bemühen, anstatt irgendwelche halt­losen Dinge daher- bzw. nachzu­plap­pern. So schw­er ist das nicht! Wenn selb­st ICH es kann…

Mein Ratschlag: Fin­ger weg von jed­er “Experten”-Seite, auf der sich ein­fach nur Behaup­tun­gen ohne jeden Nach­weis find­en!

ENDE des Blog­beitrages — weit­er­führende Links

Du hast meinen kleinen “Fehler” in der Argu­men­ta­tions­kette ent­deckt? Cha­peau! Dann lies hier weit­er:

Moment — hier steckt doch ein Fehler in der Argu­men­ta­tion!

Du hältst Deine Pferde in Eigen­regie oder hast sog­ar Ein­steller? Dann kann das The­ma “grobe Fahrläs­sigkeit” doch noch rel­e­vant wer­den. Lies hier weit­er:

Wann grobe Fahrläs­sigkeit WIRKLICH zum Prob­lem wer­den kann

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Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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