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30. September 2018 Kommentar verfassen

Versicherung fürs Gnadenbrotpferd — schön günstig oder schön vernichtend?

Warum mehr bezahlen als nötig? Kein­er zahlt gerne zu viel, (sin­nvolle) Einspar­möglichkeit­en sind immer gerne gese­hen.

Bei einem Gnaden­brotpferd, dass aus gesund­heitlichen und / oder alters­be­d­ingten Grün­den nicht mehr gerit­ten wer­den kann, stellt sich die Frage, ob dieser Umstand nicht auch das vom Pferd aus­ge­hende Risiko ver­min­dert und somit der Ver­sicherungs­beitrag gün­stiger kalkuliert wer­den kann.

Antwort: Ja, das kann er!

Diese Idee hat­ten einige Ver­sicher­er auch schon und bieten daher soge­nan­nte “Gnadenbrot‑, Rentner‑, oder auch Aufzuchtpferd-Tar­ife” an. Die Idee dahin­ter ist gut gemeint und auch nicht ver­w­er­flich. Den­noch ver­birgt sich auch hier eine sehr böse Stolper­falle, die so richtig teuer wer­den, oder mehr noch: eine finanzielle Exis­tenz kom­plett aus­löschen kann.

Warum ist das so?

Inhaltsverze­ich­nis

  • Warum ist das so?
  • Das kann doch gar nicht sein! Da ist der uner­laubt Rei­t­ende doch selb­st Schuld!?
  • Wieso sagt mir das kein­er? Das ist doch voll die Abzocke!
  • Jet­zt mal ehrlich: Wie oft kommt sowas über­haupt vor? Da muss ich mir doch eigentlich gar keine Sor­gen machen…
  • Okay, okay — Du hast Recht. Aber kannst Du das mit dem ange­blich fehlen­den Ver­sicherungss­chutz mal hieb-und stich­fest unter­mauern?
  • Kom­men wir zum Faz­it:
  • Mooo­ment Herr Vierp­foten­mak­ler! Ich hab aber eine Rechtss­chutz-Ver­sicherung, die regelt das doch!
  • Wie komme ich jet­zt aus der Num­mer raus?
  • UPDATE: Die richtig schnelle Lösung

Diese Tar­ife schließen Schä­den aus, die sich beim oder durch das Reit­en des Pfer­des ereignen.

Die Krux: dieser Auss­chluss gilt ohne Wenn und Aber!

Wenn sich jemand uner­laubt auf das Pferd set­zt und / oder es ohne das Wis­sen des Hal­ters reit­et, ste­ht der Hal­ter ohne Ver­sicherungss­chutz da — denn: Reit­en ist vom Ver­sicherungss­chutz aus­geschlossen, Punkt!

Nehmen wir also den Fall, dass sich jemand ohne Erlaub­nis das Pferd schnappt, eine Runde reit­et, dabei vom Pferd stürzt und sich ver­let­zt.  Auch wenn diese Per­son selb­st keine Schadenser­satz­forderun­gen stellt (was sie ja grund­sät­zlich kön­nte), so wer­den sich spätestens deren Sozialver­sicherungsträger beim Hal­ter melden und Regress nehmen wollen — siehe § 116 SGB X. An dieser Stelle ist dann so richtig Achter­bahn ange­sagt. Natür­lich kön­nen das auch die pri­vat­en Kranken­ver­sicher­er — siehe hierzu § 86 VVG i. V. m. § 194 VVG.

Das kann doch gar nicht sein! Da ist der unerlaubt Reitende doch selbst Schuld!?

An dieser Stelle wer­fen die meis­ten ein, dass ein solch­er Regress doch gar nicht möglich sei, weil das Reit­en ja nicht erlaubt war. Auch das Wort “Mitschuld” wird in den Raum gewor­fen und und und…

Ja, ist ja alles schön und gut, aber: das inter­essiert die Ver­sicher­er (egal ob geset­zl. oder pri­vat) her­zlich wenig! Auch kön­nte die ver­let­zte Per­son auf die Idee kom­men, selb­st Schadenser­satz zu fordern. Ja, eine Mitschuld muss hier angerech­net wer­den — aber auch das inter­essiert erst ein­mal nicht. Das Prob­lem ist, dass die Forderung nun im Raum ste­ht und aus der Welt geschafft wer­den muss — entwed­er durch Abwehr oder aber durch Leis­tung des per Gesetz zuste­hen­den Schadenser­satzes.

An dieser Stelle hakt nor­maler­weise eine Haftpflichtver­sicherung ein:

  1. prüft sie die Recht­slage und das Beste­hen  eines Schadenser­satzanspruch­es sowohl des Grun­des, als auch der Höhe nach
  2. wehrt sie entwed­er die unberechtigten Forderun­gen ab und / oder leis­tet Schadenser­satz für den berechtigten Teil der Forderun­gen.

Tja. Ab hier wird es für den Inhab­er ein­er solchen Ver­sicherung im lei­de richtig unan­genehm. Es find­et wed­er die Prü­fung der Recht­slage, noch die Abwehr eines Anspruch­es statt. Dass an das Begle­ichen irgendwelch­er ggfs. berechtigten Ansprüche erst recht nicht zu denken ist, ver­ste­ht sich wohl von selb­st.

Wieso sagt mir das keiner? Das ist doch voll die Abzocke!

An dieser Stelle kommt meist die Frage nach dem Kleinge­druck­ten. So etwas habe einem kein­er gesagt, dass das ja voll hin­ter­hältig sei und und und… Hier muss ich die Ver­sicher­er aber aus­nahm­sweise mal in Schutz nehmen: Nein, hier ist nichts “hin­ter­hältig” oder gar “im Kleinge­druck­ten ver­steckt”. Die Sache ist sog­ar sehr offen­sichtlich, logisch und muss eigentlich jedem ein­leucht­en. Dies verdeut­licht der Screen­shot von der Web­site eines bekan­nten Ver­sicher­ers:

Hier kann man die Pferde gemäß ihrer Nutzung tar­i­fieren. Ganz offen­sichtlich und für jed­er­mann ver­ständlich: Mit Reit­en und mit ohne Reit­en. Wählt man in der Eis­diele die Option “Eis­bech­er ohne Sahne”, dann meck­ert schließlich auch kein­er, wenn am Ende keine Sahne drauf ist…

Jetzt mal ehrlich: Wie oft kommt sowas überhaupt vor? Da muss ich mir doch eigentlich gar keine Sorgen machen…

Das solche Fälle alles andere als sel­ten sind, zeigt eine kurze Recherche in nur einem einzi­gen Pferd- und Reit­er-Forum:

Hier:

und hier:

oder auch hier:

Ganz aktuell fragt ein Mit­glied der Face­book-Gruppe “Pfer­derecht” zum gle­ichen The­ma an:

Randbe­merkung: bei solchen Din­gen hat uns die Häu­figkeit nicht zu inter­essieren, son­dern die Fol­gen eines Schadenein­tritts. Und die kön­nen hier — wie immer im Bere­ich Haftpflicht — abso­lut ver­nich­t­end sein.

Okay, okay — Du hast Recht. Aber kannst Du das mit dem angeblich fehlenden Versicherungsschutz mal hieb-und stichfest untermauern?

Aber sich­er kann ich das. Hier eine ofen­frische und extra für diesen Blog-Beitrag einge­holte Bestä­ti­gung vom Abteilungsleit­er eines Haftpflichtver­sicher­ers, der auch solche Tar­ife anbi­etet:

Da ich in diesem Beitrag die Ver­sicher­er eben nicht (!) als die Bösen darstellen und dies auch nicht so ver­standen wis­sen möchte, habe ich das Bild entsprechend anonymisiert. Die Antwort wäre von jedem anderen Ver­sicher­er gle­ich. Wer dies gerne testen möchte, der rufe einen der Ver­sicher­er an, die solche Tar­ife anbi­eten. Fragt man einen Sach­bear­beit­er, so begin­nen die Antworten meist mit den Worten “Ääääh, ja, äääh, wie jet­zt?.… äääh.… öööh.… ich verbinde Sie mal!”.  Bis man eine konkrete Aus­sage bekommt, dauert es meist lange. Ich empfehle viel Geduld und ein paar Snick­ers.

Kommen wir zum Fazit:

Ja, die Idee hin­ter solch einem Tarif ist gut gemeint. Das Ange­bot beste­ht, weil es Men­schen gibt, die auf ihr Geld acht­en und völ­lig kor­rekt erkan­nt haben, dass die von einem nicht (mehr) gerit­te­nen Pferd aus­ge­hende Gefahr etwas niedriger sein muss und somit auch der Preis für die Ver­sicherung sinken müsste. Dieser Nach­frage hat man Rech­nung getra­gen. Die Antwort lautet “Gnaden­brotpferd- oder Rent­nerpferd-Tarif”. Man spart nun — je nach Ver­sicher­er — zwis­chen 20 und 40 € pro Jahr. Das entspricht also in etwa einem Dön­er, ner Kiste Bier und ner Kerze, kurz: einem Sin­gle-Din­ner deluxe.

Und dafür set­zt manch ein­er seine finanzielle Exis­tenz aufs Spiel? Ern­sthaft?

Moooment Herr Vierpfotenmakler! Ich hab aber eine Rechtsschutz-Versicherung, die regelt das doch!

Nö, tut sie nicht. Die Abwehr von Schadenser­satz-Ansprüchen ist aus­geschlossen. Warum? Weil das Bestandteil der Haftpflichtver­sicherun­gen ist. Am Arsch die Räu­ber. Siehe § 3 der ARB (allg. RS-Bedin­gun­gen).

Wie komme ich jetzt aus der Nummer raus?

Wenn auch Du solch einen Tarif gewählt hast: wende Dich an Deinen Berater vor Ort und wün­sche eine Umstel­lung in einen “nor­malen” Tarif. Wenn Du gerne Geld sparen möcht­est, dann vere­in­bare ggfs. noch eine Selb­st­beteili­gung.

Alter­na­tiv kannst Du Dich mit Deinen Ver­sicherungs­fra­gen auch gerne an jeman­den wen­den, der das so richtig kann und Dich vor solchen Fall­en bewahrt. Ich kenne da so einen. Wie die Zusam­me­nar­beit mit ihm funk­tion­iert, schreibt er hier:

FAQ

Nach dem Lesen der FAQ kannst Du Dir gerne einen tele­fonis­chen Ken­nen­lern-Ter­min buchen. Alles Weit­ere sehen wir dann. :o)

UPDATE: Die richtig schnelle Lösung

Wie das Leben so spielt… Inzwis­chen habe ich im Jahr 2019 meine eigene Pfer­de­hal­ter­haftpflicht fer­tig gestellt. Dies hat einige Jahre gedauert — und das Ergeb­nis ist eine THV auf extrem hohen Niveau. Auch das hier behan­delte The­ma “Gnaden­brotpferd-Tar­ife” wurde darin sauber gelöst.

Klick, Klick, Glück: Zur (wahrschein­lich) besten THV aller Zeit­en!

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Hier nur drei der vie­len High­lights:

🔥 100%-Schutz bei Reit­beteili­gun­gen
🔥 der erste Gnaden­brotpferd-Tarif mit vollem Schutz / ohne
böse Falle
🔥 Opfer­schutz (z. B. wenn ein Pfer­derip­per zuschlägt)
🔥 Saugün­stige Zusatz­pakete für neben­beru­fliche Reitlehrer (auch ohne Train­er­l­izenz!) sowie deren (Schul-)Pferde

Hups, das waren ja schon vier High­lights… Jet­zt wird´s aber Zeit: Nu klick schon endlich:

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Kennenlernen?

Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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