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4. Januar 2020 2 Kommentare

Silvester, Raketen, brennende Ställe — frohes Neues, oder?

Trotz lei­den­schaftlich­er Debat­ten haben wir mal wieder Reko­rd-Umsätze beim Feuer­w­erks­branche zu verze­ich­nen. Eine der Schat­ten­seit­en des Spek­takels: Rei­hen­weise bericht­en Stall­be­treiber über unein­sichtige Per­so­n­en, die ihr Feuer­w­erk in unmit­tel­bar­er Nähe der Stal­lun­gen abfeuern. In Panik ger­atene Pferde ver­let­zen sich — in min. einem Fall mit Todes­folge. In Krefeld man­i­festierte sich in der Sil­vester­nacht 2019 / 2020 der Alb­traum schlechthin: das Affen­haus des Zoos bran­nte lichter­loh; etliche Tiere star­ben in den Flam­men.

Wie sieht es hier eigentlich ver­sicherung­stech­nisch aus?

Der Teufel steckt im Detail

Inhaltsverze­ich­nis

  • Der Teufel steckt im Detail
  • Die häu­fig­sten Fehler:
  • Die fatal­en Fol­gen:
  • Noch schär­fer: wenn man Ein­steller hat
  • I´ve got the pow­er… ne, ZONK
  • Wenn Du das The­ma ver­tiefen möcht­est
  • Der Beitrag hat gefall­en?

Zuerst die gute Nachricht: Ein­er Brand­ver­sicherung ist es (fast) egal, weshalb ein Feuer aus­bricht. Ein Böller oder eine Feuer­w­erk­srakete sind dahinge­hend also “unprob­lema­tisch”. Viel wichtiger ist, dass die Gebäude kor­rekt ver­sichert sind und ver­tragliche Pflicht­en einge­hal­ten wer­den!

Durch meine jahre­lange beru­fliche Prax­is in diesem Bere­ich weiß ich aber, dass es in sehr vie­len (genauer: den meis­ten) Fällen genau da hakt. Man mag es kaum glauben, wie viele — häu­fig fatale! — Fehler bei der Antrag­stel­lung gemacht wer­den. Viele Ver­mit­tler haben lei­der zu viel Angst vor ein­er “gün­stigeren” (kor­rekt: bil­ligeren) Konkur­renz. Sie greifen dann schnell zu ein­er bru­tal gefährlichen Meth­ode: sie ver­sich­ern die Gebäude min­der­w­er­tig. Meist mit viel viel zu niedri­gen Ver­sicherungssum­men oder falsch deklar­i­erten Gebäude­typen. Ich hat­te schon Fälle von rd. 60% Unter­ver­sicherung auf dem Tisch!

Bei Kleinigkeit­en mag das nicht auf­fall­en, aber wehe es bren­nt nicht nur im über­tra­ge­nen, son­dern wortwörtlichen Sinne!

Zur Verdeut­lichung: Das Preis der Police ist dann zwar dur­chaus sexy, bei einem Schaden von beispiel­sweise 80.000 € wären aber nur 32.000 € gezahlt wor­den. Woher die fehlen­den 48.000 € kom­men sollen, ist dann fraglich…

Aber das ist ja nur ein The­ma. Die Palette der möglichen (und vor allem häu­fig auftre­tenden) Fehler ist ja deut­lich länger.

Die häufigsten Fehler:

Schauen wir uns mal stich­punk­tar­tig an, welche die häu­fig­sten (oft­mals fatal­en) Fehler in den Gebäude­ver­sicherun­gen sind. Die möglichen Kon­se­quen­zen set­ze ich jew­eils in Klam­mern dahin­ter.

  • fehlende Bau­genehmi­gung (2, 3, 5)
  • fehlende Genehmi­gung bei Nutzungsän­derung (2, 3, 5)
  • Brand­schutzvorschriften sind unbekan­nt und / oder wer­den nicht einge­hal­ten (1, 2, 3, 5)
  • die Stall­ge­bäude sind über­haupt nicht ver­sichert / wur­den falsch angegeben (2, 3)
  • viel zu niedrige Ver­sicherungssum­men (1, 2)
  • falsche Beze­ich­nung der Gebäude in der Police (2, 3, 4)
  • falsche Angaben bzgl. der Bauart der Gebäude (1, 2, 3, 4)
  • vorver­tragliche Anzeigepflichtver­let­zung hin­sichtlich son­stiger Gefahrerhöhun­gen (1, 2, 3, 4)
  • Ver­stoß gegen die Gara­gen­verord­nung (1, 2, 3, 5)

Die fatalen Folgen:

  1. = Kürzung der Ver­sicherungsleis­tung
  2. = kom­plette Leis­tungs­frei­heit des Ver­sicher­ers 
  3. = Kündi­gung des Ver­sicherungsver­trages
  4. = Anfech­tung des Ver­sicherungsver­trages
  5. = Bußgelder / strafrechtliche Fol­gen 

So richtig fatal wird es, wenn das Feuer vom Stall­ge­bäude (oder son­sti­gen Gebäu­den) auf das Wohn­haus über­greift und der Ver­sicher­er auf­grund ein­er der o. g. Fehler auch dahinge­hend leis­tungs­frei wird. Hierzu reicht es z. B. schon völ­lig aus, wenn man ein Heulager errichtet, welch­es nicht die geforderten Min­destab­stände zum Wohnge­bäude ein­hält oder andere Min­destab­stände nicht einge­hal­ten wer­den.

Wohlge­merkt: die meis­ten der o. g. Punk­te sind sog. “Obliegen­heitsver­let­zun­gen” oder auch “vorver­tragliche Anzeigepflichtsver­let­zun­gen”. Die Waf­fen der Ver­sicher­er gegen solche Dinge sind in den §§ 21 u. 22 sowie 24–26 VVG genan­nt. Also bitte nicht mit der “groben Fahrläs­sigkeit” ver­wech­seln, die viele Ver­sicher­er heutzu­tage (begren­zt) mit ein­schließen bzw. trotz grob fahrläs­si­gen Ver­hal­tens (begren­zt) leis­ten! Hier geht es bis hin zum Vor­wurf der Arglist und somit der Anfech­tung eines Ver­trages — kurz: hier kann es richtig Achter­bahn geben!

Noch schärfer: wenn man Einsteller hat

Sobald man fremde Pferde hütet, wird es noch prob­lema­tis­ch­er. Es fängt schon damit an, dass einem Gebäude­ver­sicher­er selb­st diese “kleine” Änderung ( = gewerbliche Nutzung) mitzuteilen ist! Klingt komisch, ist aber so. Unter­lässt man dies — siehe oben: 1, 2, 3, 4. 

Es geht aber noch weit­er: Aus einem solchen ver­traglichen Ver­hält­nis (ja, auch eine mündliche Absprache oder der gute alte “Hand­schlag” sind ein Ver­trag mit sämtlichen rechtlichen Kon­se­quen­zen!) erwächst eine ver­tragliche Haf­tung.

Wer hier keine sauber aus­gear­beit­eten Ein­stellerverträge und vor allem keine passende Betrieb­shaftpflichtver­sicherung hat (ja, die braucht man auch dann, wenn man nach all­ge­meinem Sprachge­brauch keinen “Betrieb” unter­hält!), dem bren­nt nicht nur die Hütte, son­dern ganz schnell auch der Kit­tel. Hier dro­ht der finanzielle Overkill, wenn die Ein­steller Schadenser­satz fordern. Beson­ders heikel: Die Höhe des Schadenser­satzes ist nicht auf den jew­eili­gen Wert des Pfer­des beschränkt, son­dern kann weit darüber hin­aus gehen. Als Beispiel sei hier nur mal das Urteil vom LG Hildesheim vom 10.2.2017 genan­nt, Akz.: 7 S 144/16.

I´ve got the power… ne, ZONK

Nicht nur auf­grund der Lage an Sil­vester und der aktuellen Geschehnisse sollte man hier höch­ste Wach­samkeit an den Tag leg­en. Über behördliche Maß­nah­men, Bußgelder oder Strafver­fahren wegen Ver­stöße (z. B. gegen das Wasser­haushalts­ge­setz) oder das The­ma Dekon­t­a­m­i­na­tion­skosten haben wir hier noch gar nicht gesprochen.

Wer hier alleine unter­wegs ist und sich seinen Schutz via Ver­gle­ich­sportal zusam­men­klöp­pelt, dem sage ich: toi, toi, toi! Aufs Holz klopfen möchte ich da lieber nicht, denn das kön­nte sich ja auf­grund der Rei­bungswärme entzün­den und dann haben wir den Salat. Wer sich zwar berat­en lässt, aber auf (zu) lap­i­dare Sprüche von Ver­sicherungsver­mit­tlern ver­lässt, ste­ht eben­falls schnell im Regen. Hier muss man ordentlich arbeit­en!

Fazit

Solche Dinge bedür­fen ein­er peniblen Aufar­beitung! Um diese Aus­sage direkt ein wenig zu ent­mys­ti­fizieren, hier eine Auflis­tung der Dinge, die wir z. B. immer anfordern:

  • Lage­plan
  • Bauze­ichun­gen
  • Baubeschrei­bun­gen
  • Auf­maß / Abstandsmes­sun­gen
  • (detailierte) Fotos
  • Luft­bil­dauf­nah­men / zur Not auch Bilder von Google Earth
  • Nutzungs­beschrei­bung
  • Sachver­ständi­gengutacht­en (sofern vorhan­den, ggfs. lassen wir dies sog­ar anfer­ti­gen)

Ohne diese Dinge ist eine saubere Arbeit nicht möglich.

Wenn Du das Thema vertiefen möchtest

Hier habe ich für Dich die Links zu meinem bere­its veröf­fentlichtem dre­it­eili­gen Blog-Beitrag:

Pfer­de­hal­tung in Eigen­regie, Teil 1 – Betrieb­shaftpflichtver­sicherung?

Pfer­de­hal­tung in Eigen­regie, Teil 2: Gebäude­ver­sicherung & Co. – (k)ein bös­es Erwachen?

Pfer­de­hal­tung in Eigen­regie – Teil 3 – Beruf­sgenossen­schaft, Tierseuchenkasse, usw…

Der dritte Part ist übri­gens ein Gast­beitrag / ein Inter­view von und mit Pferde-Recht­san­wältin Daniela Lemke.

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Kennenlernen?

Bitte lies vorher die FAQ (Mak­ler­fra­gen) und dann ab zu meinem Ter­minkalen­der

 

Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

Kommentare

  1. Carmen meint

    4. Januar 2020 um 11:39

    Danke für diesen Beitrag. Ich bin in Öster­re­ich als Ver­sicherungs­ber­a­terin tätig und erlebe auch unglaubliche Dinge, wenn deine Fre­unde ein Pferd ins Train­ing stellen und dort fra­gen ob der Sat­tel etc. Hier mitver­sichert seien bzw wie sieht es im Brand­salbe aus? (zu Hause ist alles vom Betrieb mitver­sichert, denn den hab ja ich ver­sichert) und dann die Antwort kommt: das geht Sie gar nichts an was wir ver­sichert haben greift man sich schon an den Kopf als Ver­sicher­er

    Antworten
    • Dennis Keller - Vierpfotenmakler meint

      5. Januar 2020 um 22:47

      Hal­lo Car­men,

      nun ja — so ganz Unrecht haben diejeni­gen nicht, die so antworten. Wenn ich meine Sät­tel woan­ders ein­lagere, dann habe weit­er­hin ICH die Ver­ant­wor­tung, diese kor­rekt zu ver­sich­ern. Ich kann (und darf!) doch nicht davon aus­ge­hen, dass sich ANDERE (!) um meinen Kram küm­mern…

      Ich greife mir umgekehrt an den Kopf, wenn die Leute genau mit dieser selt­samen Vol­lka­sko-men­tal­ität um die Ecke kom­men und glauben, dass immer andere zuständig sein kön­nten.

      Faus­tregel: Man küm­mert sich IMMER selb­st und sichert sich IMMER selb­st so ab, als kön­nten niemals fremde Ver­sicherun­gen ein­sprin­gen. NUR DAS garantiert einem die Sicher­heit, die man gerne hätte. Alles andere ist “nice to have”.

      Kol­le­giale Grüße ins Nach­bar­land :o)

      Den­nis

      Antworten

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