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17. Januar 2023 Kommentar verfassen

Was Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich bedeutet

In der BU ist versichert, dass Du einen Beruf ausüben kannst? Zumindest wird es überall so erzählt, nicht wahr?

Die Realität sieht dagegen ganz anders aus! Lies hier, wie es wirklich ist und wie extrem weit- und tiefgreifender eine BU-Absicherung über diesen Irrglauben hinaus geht.

Dabei erfährst Du auch wie es sein kann, dass ein kaufmännisch Angestellter vermutete, er könne berufsunfähig sein, obwohl er immer noch am alten Arbeitsplatz arbeitete und Geld verdiente – mit dem krassen Ergebnis, dass sein Versicherer wenige Wochen später feststellte, dass er bereits seit 3 Jahren berufsunfähig ist (!) und ihm viele tausend Euro auf einen Schlag überwies!

Definition Berufsunfähigkeitsversicherung – Teil 1

Inhaltsverzeichnis

  • Definition Berufsunfähigkeitsversicherung – Teil 1
  • a) Die quantitative Berufsunfähigkeit:
  • b) Wesentlich spannender: die qualitative Berufsunfähigkeit!
  • Definition BU – Teil 2
  • Halt! Nicht jeder braucht eine BU!
  • Fazit – es braucht eben doch jeder eine BU

Lass es uns gleich richtig machen

Ich möchte es Dir dagegen einmal richtig erläutern. Wir werfen dazu einen Blick in die (stellenweise aufs Wesentliche gekürzte) Definition aus einem BU-Bedingungswerk (im Folgenden AVB abgekürzt) und gehen sie einmal Schritt für Schritt durch. Nur so ist es zu 100% laberfrei und ganz hart am Kern der Sache.

Ich verspreche Dir: Aha-Erlebnisse sind vorprogrammiert – auch dann, wenn Du Dich bereits mit dem Thema “BU” befasst haben solltest!

Definition BU Part I – Auslöser:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls (…)

• gesundheitlich beeinträchtigt ist und
• voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen
außerstande ist

ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er zu gesunden Tagen ausgestaltet war, zu mindestens 50 % auszuüben...

Soweit der erste Schritt. Erzählt wird immer, man müsse schon “den Kopf unterm Arm tragen” bis eine BU leistet. Wie falsch dies ist, deuten bereits die 50% an.

Mysteriös sind diese 50% dennoch. Was genau heißt es eigentlich, zu X% berufsunfähig zu sein? Schauen wir uns das Ganze einmal an. Zuerst musst Du wissen, dass es quasi zwei Arten der Berufsunfähigkeit gibt:

a) Die quantitative Berufsunfähigkeit:

Quantität = es geht um die Menge. Ganz banal runtergebrochen: Du arbeitest normalerweise 8 Stunden täglich, kannst gesundheitlich bedingt aber nur noch 4 Stunden oder weniger arbeiten.

Wesentlich greifbarer wird die Sache, wenn ich Dir den typischen Auslöser nenne: die Schmerzsymptomatik. Rückenschmerzen, Arthrosen, Erkrankungen des rheumatischen Themenkreises, Trigeminusneuralgie, Migräne oder gar Clusterkopfschmerz, die Liste ist lang und fies. Auch “schön” sind MS, ALS, schweres Asthma, COPD, oder: die Psyche.

Jetzt hast Du auch ohne weitere Erläuterung sofort entsprechende Bilder im Kopf, richtig?

b) Wesentlich spannender: die qualitative Berufsunfähigkeit!

Sie bezieht sich – vereinfacht ausgedrückt – darauf, wie viele Einzelschritte Deiner Gesamt-Tätigkeit Du (noch) ausüben kannst.

Falsch wäre es, wenn man nun einfach stumpf zusammenrechnet, aus welchen vielen kleinen Einzelschritten sich Deine Tätigkeit zusammensetzt und dann einfach abhaken würde, was noch geht und was nicht.

Richtig ist dagegen die “ganzheitliche” Betrachtung. Es muss geprüft werden, ob die Wertschöpfungskette erhalten bleibt und ob die bisherige Tätigkeit weiterhin zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis geführt werden kann! Fällt z. B. nur eine einzige prägende Tätigkeit weg, sind schnell 100% Berufsunfähigkeit erreicht.

Ein echter Fall zur Verdeutlichung:

Ein Versicherungsvertreter konnte aufgrund einer Erkrankung kein Auto mehr fahren. Dies konnte medizinisch bewiesen werden – nun musste noch die Einwirkung auf die bisherige Tätigkeit hergestellt werden, sprich: es musste eine Tätigkeitsbeschreibung herbei. Aus dieser ging hervor, dass besagter Kollege zu ca. 85-90% das ausübte, was Versicherungsvertreter so machen: den Kunden die Couch vollpupsen, bestehende Verträge sichten, Daten aufnehmen, im Büro Gegenangebote rechnen, wieder antanzen, mit etwas Glück eine Unterschrift bekommen, damit Geld verdienen, Ende.

Die restlichen 10-15% saß er im Auto und fuhr von A nach B.

Na, zu wie viel Prozent war besagter Kollege berufsunfähig? 10%? 15%? 50%?

Richtig sind 100%! Seine Wertschöpfungskette brach quasi von Beginn an zusammen. Er konnte seinen Beruf – so wie er zu gesunden Tagen ausgestaltet war – zu keinem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis mehr führen. Ohne zu seinen Kunden zu gelangen, waren alle weiteren Tätigkeiten nicht möglich, er konnte keine Verträge abschließen und somit kein Geld mehr verdienen.

Das Autofahren war eine solche “prägende Tätigkeit” und führte dazu, dass der BU-Versicherer sofort leisten musste.

Achtung: Man ist schnell geneigt, daraus eine allgemein gültige Formel zu machen: “Versicherungsmenschen sind berufsunfähig, wenn sie kein Auto mehr fahren können!”. Aber genau das wäre falsch! Wichtig ist, das immer ganz genau hingeschaut werden muss (und im Leistungsfall auch wird), wie die Tätigkeit ganz individuell aussieht!

Nehmen wir doch einfach mal mich als Beispiel: ich brauche mein Auto so gut wie gar nicht für meine berufliche Tätigkeit. Wir arbeiten komplett digital und per Telefon, Teams, usw. – ich kann demnach auch komplett von zu Hause aus arbeiten. Das bisschen nötige Anwesenheit im Büro könnte ich zur Not sogar per Taxi lösen. Zack – nicht berufsunfähig!

Halbzeit! Halte durch!

Jetzt wird´s knackig – wir kommen zum Kern der Sache

Definition BU – Teil 2

Hier erfährst Du wie es sein kann, dass ein augenscheinlich topfitter älterer Herr (kaufmännisch Angestellter) glaubt dass er eventuell berufsunfähig sein könnte – und sein Versicherer rausfindet, dass dies schon lange zutrifft…

Schauen wir dazu weiter in die AVB:

Definition BU Part II – des Pudels Kern, oder: was wirklich versichert ist:

…und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (konkrete Verweisung). (…)

Als eine der Ausbildung und den Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechende andere Tätigkeit wird nur (!) eine solche Tätigkeit angesehen, die

a) keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert

b) in wirtschaftlicher Hinsicht (Vergütung) und

c) sozialer Wertschätzung

nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt.

Unzumutbar ist dabei jedenfalls eine Einkommensminderung von 20 % oder mehr gegenüber dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf.

Was wir hier vor uns haben, ist die Definition Deiner Lebensstellung, Deines (beruflichen) Status – und damit bewegen wir uns auch schon am wahren Kern der BU-Absicherung! Es werden hier drei Limbo-Stangen aufgehängt:

  • die Kenntnisse und Fähigkeiten
  • die wirtschaftliche Angemessenheit
  • die soziale Wertschätzung.

Wird in Bezug auf eine neue Tätigkeit auch nur eine dieser niedrig hängenden Limbo-Stangen gerissen, muss der BU-Versicherer leisten!

Spielen wir es einmal von vorne durch:

a) Du kannst Deinen alten Beruf nicht ausüben und übst auch keinen anderen aus. Klare Sache, der BU-Leistungsfall ist gegeben.

b) Du kannst Deinen alten Beruf nicht ausüben, übst aber einen anderen aus. Und jetzt?

Landläufig ist man hier der Meinung, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann nicht mehr leisten würde. Dies ist mitnichten der Fall!

Hier mein eingangs erwähnter Fall aus der Praxis: der Mann, der glaubte, er könne berufsunfähig sein:

Vor vielen Jahren stand besagter Herr in unserem Büroräumen und erbat meine Hilfe in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung. Er glaubte, er könne berufsunfähig sein. Ich muss damals ziemlich verdutzt geguckt haben, denn so etwas kann man doch nicht glauben – sowas muss man doch merken und somit wissen, oder?

Er war seit ziemlich genau 25 Jahren kaufmännisch Angestellter in einem größeren Unternehmen. 100% Schreibtischtätigkeit. Bis zu dem Tag, an dem ihm ein Rückenleiden (zu) schwer zu schaffen machte: im LWS-Bereich hatte er zwei Gleitwirbel. Die verursachten so starke Schmerzen, dass er nur noch kurze Zeit am Schreibtisch sitzend verbringen konnte.

Der Arbeitgeber wollte ihn als langjährigen Mitarbeiter behalten und so versuchte man, Lösungen zu finden. Die erste Maßnahme war ein höhenverstellbarer Schreibtisch, so konnte er zwischen Sitzen und Stehen wechseln. Aber leider brachte dies nicht den gewünschten Erfolg – zumindest nicht im ausreichenden Maße. Es fehlte schlichtweg an Bewegung!

Nun kam der Zufall zu Hilfe: das Unternehmen hatte damals eine interne Registratur und Poststelle. Von dort aus wurden 2x täglich Akten als auch eingehende Post zu den Sachbearbeitern geliefert. Man fragte ihn, ob er nicht einen Teil seiner Arbeitszeit dort mitarbeiten und die Post verteilen könne. Er probierte es aus – und siehe da: es klappte! Die Bewegung half ein wenig gegen den Schmerz und er kam auf ca. 80% seiner alten Arbeitszeit.

Der Wermutstropfen:

Sein Arbeitgeber verkündete nun jedoch, dass er ihm für das Ausliefern der internen Post leider nicht das gleiche Gehalt wie für seine eigentliche Tätigkeit zahlen könne. Es müsse also der Stundenlohn etwas gesenkt werden.

Die Folge: Unser Kunde kam dadurch auf nur noch 70% seines alten Bruttogehaltes aus gesunden Tagen.

Ende der Geschichte. Und die Lösung hast Du sicher gesehen, oder?

Der letzte Absatz aus den oben zitierten AVB liefert sie: die Limbo-Stange “wirtschaftliche Angemessenheit” war gerissen!

Du siehst hier, wie schnell und – rein äußerlich betrachtet “unspektakulär” – es gehen kann. Einfach nur, weil in der neuen Tätigkeit die Zumutbarkeitsgrenze von -20% an Einkommenseinbußen gerissen wurde, bekam der Kunde seine volle BU-Rente.

Es kam noch viel dicker: Der Versicherer erkannte, dass er gem. den Bedingungen schon seit drei Jahren berufsunfähig war und leistete nicht nur sofort, sondern auch rückwirkend für die vollen drei Jahre!

Halt! Nicht jeder braucht eine BU!

Ich sage immer ganz provokant, dass nur diejenigen eine BU-Absicherung brauchen, die entweder im Leben bereits etwas erreichten, oder noch erreichen wollen. Wer Bildung doof und Hartz IV toll findet, in Jogginghosen einkaufen geht, sich mit Herumlümmeln auf der Couch, einem täglichen Sixpack Bier bei RTL II-Berieselung zufrieden gibt und keine weiteren Ziele im Leben hat: gerne. Jeder, wie er mag. So jemand braucht aber keine BU-Absicherung. Was hätte so jemand schon zu verlieren?

So jemand kannst Du aber gar nicht sein, sonst hättest Du diesen Blogbeitrag weder gelesen, noch würdest Du ihn verstehen (wollen).

Du hast einen Beruf, eine Ausbildung, eher ein Studium, wie mir meine Erfahrung bzgl. meiner Leser- und Kundschaft zeigt. Oder Du bist auf dem Weg dahin, also noch in Ausbildung / Studium. Du verdienst Dein Geld, sorgst für Deinen Unterhalt (und ggfs. den Deiner Familie), liebst die Pferde / den Reitsport und betreibst ihn in der Form, die Dir am meisten zusagt. Daran hängt auch Dein Herz und es wäre wirklich schlimm, wenn Du Dir dieses Hobby nicht mehr leisten könntest.

Du hast also definitiv einiges zu verlieren!

Fazit – es braucht eben doch jeder eine BU

Wie Du bis hierhin – wenn auch nur sehr an der Oberfläche kratzend – erfahren konntest, setzt (D)eine BU-Absicherung genau hier an! Sie sichert nicht nur Deine Existenz, sondern berücksichtigt darüber hinaus Deine Lebensstellung / Deinen Status! Wenn Du “niedere” Arbeiten durchführst, um Deine Familie über Wasser zu halten, Dein Pferd behalten zu können oder einfach nur, weil Du “noch irgendwas als Beschäftigung haben willst” – dann leistet (D)eine BU dennoch. Und zwar immer vollumfänglich. Sie zahlt niemals (!) nur teilweise oder als Aufstockung; sie leistet immer voll (Prinzip Summenversicherung).

Der Erhalt des Lebensstandards, des “schnöden Mammons”, wie man gerne sagt, ist unheimlich wichtig.

Oberflächlich betrachtet geht es “nur” um

  • den Erhalt der Wohnung / des Eigenheims
  • Erhalt der / des Autos
  • Erhalt des kulturellen Lebens (auch für die Kinder)
  • Erhalt des Pferdes
  • kurz: erhalt der Lebensqualität.

Mit etwas mehr Einblick in die Abläufe eines Leistungsfalles muss man ergänzen:

Diese Dinge geschehen aber genau dann, während

  • die Betroffenen in einer sehr schlechten mentalen Verfassung sind
  • massive gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen
  • oftmals Schmerzen den Alltag bestimmen
  • große Angst um die Existenz der Familie herrscht
  • massiver Verlust der Selbstwertschätzung eintritt
  • daraus resultierend meist böse psychische Probleme (Depressionen)
  • und und und…

Kommen dann noch finanzielle Sorgen und der Verlust des bisher Erreichten hinzu, weil keine BU-Absicherung bestand… Dann wird es ganz, ganz fürchterlich bitter. Der “schnöde Mammon” ist in solchen Fällen einer der letzten Anker, den viele dann noch haben. Denk nur mal daran, wie gut es tut, nach einem schlechten Tag endlich zum Pferd zu kommen! Patienten mit Depressionen haben darin oft einen der letzten Lichtblicke in ihrem Leben. Wenn dieser “schnöde Mammon” aufgrund Geldmangel vom Hof gehen muss… ich kann mir weitere Worte wohl sparen.

Fazit (jetzt aber wirklich):

Eine BU ist ein Muss. Aber nur für diejenigen, die bis hier hin gelesen haben und es auch verstehen wollten. Die anderen sind schon lange abgeschmiert und gucken wieder RTL II.

Du willst es hart und dreckig? OK, hier der hidden Dreck

BONUS-TRACK

Ab hier für die ganz Harten: die etwas tiefer einsteigen wollen – inkl. mehrerer kurz dargelegter (echter!) Fallbeispiele:

Die anderen beiden Punkte “Kenntnisse und Fähigkeiten” sowie die “soziale Wertschätzung” – wurden noch nicht so richtig beachtet. Aber auch nur nicht, weil sie im Praxisbeispiel mit dem älteren Herren eine untergeordnete Rolle spielten.

Wenden wir uns diesen dennoch anhand des gleichen Beispiels kurz zu!

a) Kenntnisse und Fähigkeiten

Der rüstige Herr hätte – wenn die Limbo-Stange mit dem Einkommen nicht sowieso schon so deutlich gerissen gewesen wäre – auch über die Kenntnisse und Fähigkeiten argumentieren können. Denn seine eigentliche Tätigkeit wurde mit einer Arbeit vermischt, die “unter seinem Niveau” waren. Was auf den ersten Blick arrogant wirkt, wird bei genauerer Betrachtung schnell deutlich: Das Herumtragen der Post war im Vergleich zu seiner sonstigen Tätigkeit (insbesondere vor dem Hintergrund seiner 25 Jahre Berufserfahrung!) quasi eine “dumme-Jungen-Arbeit” – dafür braucht man nicht einmal eine Ausbildung, geschweige denn Kenntnisse oder (besondere) Fähigkeiten!

b) soziale Wertschätzung

Die soziale Wertschätzung ist kein klar definierter Begriff. Vielmehr setzt sie sich aus sehr vielen Indikatoren zusammen:

  • Art und Schwere der Ausbildung / des Studiums (Klassiker: Ärzte – “Götter in Weiß”)
  • die Bedeutung des Berufsbildes für die Volksgemeinschaft (alle sozialen Berufe und die der öffentlichen Versorgung oder Sicherheit)
  • die Einkommenshöhe (wer lang hat, kann lang hängen lassen, ne?)
  • die Entscheidungsbefugnisse (Vorarbeiter, Schicht-, Gruppen-, Abteilungsleiter…)
  • usw., usf…

Das auch hier ein gewaltiger Bruch zwischen der alten Tätigkeit unseres älteren Herren und dem Herumtragen der internen Post herrscht, ist wohl offensichtlich. Auch hierüber hätte er argumentieren können (aber nicht müssen, wie wir ja wissen).

Zum Abschluss ein paar echte Fälle im Abriss zur weiteren Verdeutlichung:

  • Dipl. Kaufmann, Gruppenleiter –> Burnout —> Rückkehr an seinen alten Arbeitsplatz mit deutlich weniger Stress (“normaler” Sachbearbeiter). Alle drei Latten gerissen, BU-Versicherer leistete weiter.
  • Schreinermeister, eigene Firma –> schwerer Unfall, längere Zeit BU –>Rückkehr in den Beruf als angestellter Schreiner (nicht in Meisterposition) –> alle drei Limbo-Stangen gerissen, BU-Versicherer leistete voll weiter.
  • Hochdotierter angestellter Anwalt, international für seinen Arbeitgeber unterwegs (Einkommen hoch sechsstellig) –> durch einen Fast-Absturz seines Fliegers manifestiert sich eine extreme Flugangst bzw. Flugunfähigkeit –> wird daher berufsunfähig –> arbeitet dann als angestellter Anwalt in deutlich “schlechterer” Position –> Limbo-Stange Einkommen (> -20%) und soziale Wertschätzung gerissen, BU-Versicherer leistete weiter
  • to be continued…
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Über Dennis Keller - Vierpfotenmakler

Dennis wurde am 16.01.1979 geboren. Am darauffolgenden Tag wuchs ihm eine große Klappe, welche er bis heute hat und fleissig verwendet. Sein Leben verlief bis zum Jahr 2000 für ihn recht unproblematisch (sein Umfeld sah und sieht das etwas anders), bis er sich eines Tages auf einem Pferd sitzend wieder fand. Seit gut 20 Jahren versucht er, das Reiten zu lernen. Nebenbei schreibt er sich in Foren und auf Facebook für seine reitenden Mitmenschen die Finger wund, um sie über Stolperfallen rund um die Pferdeversicherungen und die Absicherung der Reiter aufzuklären. Es gibt Leute die behaupten, dass er als Versicherungsmakler einen guten Job macht. Worüber er sich freut: das seine Kundschaft genau so bekloppt ist wie er selbst und das ihm die Arbeit mit ihnen tierisch viel Freude bereitet.

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